Bundeskabinett beschließt Kohlendioxid-Speichergesetz

Das Bundeskabinett hat Ende Mai die Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) und Eckpunkte für eine neue Carbon-Management-Strategie (CMS) beschlossen. Gegenüber den Fassungen aus dem Februar 2024 haben sich einige Änderungen und Konkretisierungen ergeben.
1. Fokus auf unvermeidbare Emissionen
  • Der Einsatz von CCS soll sich auf schwer oder nicht vermeidbare CO2-Emissionen (v.a. Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung) konzentrieren
  • CCS soll auch für Prozesse eingesetzt werden können, die nicht wirtschaftlich elektrifizierbar oder defossilisierbar sind.   
  • Gas- und Biomasse-Kraftwerke sind ebenfalls einbezogen, Kohle-Stromkraftwerke und Kohle-Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen bleiben ausgeschlossen.   
2. Offshore-CO2-Speicherung
  • wird im industriellen Maßstab erlaubt.
  • Es wird ein regulatorischer Rahmen für ein bundesweites Pipeline-Netzwerk geschaffen.
3. Meeresschutzgebiete
  • Der Schutz von Meeresschutzgebieten wird konkretisiert und um eine Pufferzone von acht Kilometern erweitert.
  • Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Speicherung unterhalb von Meeresschutzgebieten zu regeln, um langfristig ausreichend Speicherkapazität in Deutschland sicherstellen zu können.
4. Onshore-CO2-Speicherung
  • wird zu Forschungszwecken bundesweit erlaubt.
  • Kommerzielle Projekte sind weiterhin verboten, jedoch mit einer Opt-in-Klausel für die Genehmigung durch einzelne Bundesländer.
5. Verfahrensbeschleunigung
  • Es werden beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen. 
  • CO2-Pipelines und -Speicher werden als „im öffentlichen Interesse“ liegend eingestuft.
6. Gesetzesverfahren
  • Das Gesetz wird als besonders eilbedürftig eingestuft, um es noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.
  • Infrastrukturmaßnahmen sollen Anfang der 2030er Jahre bereitstehen.
Die DIHK hatte im März 2024 Stellungnahmen zu den Eckpunkten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 175 KB) und zum Änderungsgesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) abgegeben. 
(Quelle DIHK)