Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Erste Ausschreibung im September
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im August die neue Richtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Die BIK fördert Investitionsprojekte und Projekte der anwendungsnahen Forschung mit einem Mindestumfang von einer Million Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen von 500.000 Euro, bis maximal 200 Millionen Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die BIK richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf ist Ende August 2024 gestartet. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Mit der BIK-Förderrichtlinie können Investitionen und anwendungsnahe FuE-Vorhaben aller Industriesektoren – und zwar konkret des industriellen Mittelstands – in klimafreundlichere Produktionsmethoden unterstützt werden, die mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Beispielhaft sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie erfasst, wie beispielsweise Chemische Grundstoffindustrie, Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie, die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Unternehmen beschränkt.
Die Dekarbonisierung der Industrie sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden und werden daher in einer gemeinsamen Förderrichtlinie in zwei Fördermodulen ausgestaltet:
Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie, Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Gefördert werden Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder FuE-Projekte einsparen wollen.
- Teilmodul 1: Verringerung der direkten THG-Emissionen (Förderung von bis zu 30 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 40 Prozent)
- Teilmodul 2: Substitution fossiler Brennstoffe durch Elektrifizierung oder Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs bzw. daraus gewonnener Brennstoffe (Förderung von bis zu 200 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 30 Prozent bei Elektrifizierung und bis zu 60 Prozent bei Nutzung von Wasserstoff)
- Teilmodul 3: Entwicklung von Technologien, die in einem nach den Teilmodulen 1 oder 2 förderfähigen Vorhaben eingesetzt werden können (Förderung von bis zu 35 Mio. Euro, Förderintensität bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen, maximale Förderintensität 80 Prozent)
Für Projekte mit einer Förderung von mehr als 30 Millionen Euro ist ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung erforderlich.
- Förderaufruf Modul 1
- FAQ Liste Modul 1
- Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Förderinteressierte können bis zum 30. November 2024 beim KEI Skizzen einreichen.
Modul 2: Anwendung und Umsetzung von CCU Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage
Gefördert werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig. Innovationsvorhaben können auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden.
Darüber hinaus fördert das BMWK Investitionen und FuE-Vorhaben in Negativemissionstechnologien.
- Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (Förderung von bis zu 30 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 30 Prozent, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen bzw. in Fördergebieten möglich)
- Teilmodul 2: anwendungsorientierte industrielle Forschungs- und Entwicklungsvohaben (Förderung von bis zu 35 Mio. Euro, Förderintensität bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen, maximale Förderintensität 80 Prozent)
- Förderaufruf Modul 2
- FAQ Liste Modul 2
- Projektträger: Projektträger Jülich (PtJ)
Förderinteressierte können bis zum 30. November 2024 beim Projektträger Jülich – PtJ Skizzen einreichen.
(Quelle DIHK, BMWK)