BNetzA: Kosten der Netzintegration Erneuerbarer Energien werden neu verteilt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende August die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Verteilernetzen mit besonders großer Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien entstehen. Die Entlastung wird damit zum 1. Januar 2025 wirken. Das hat die BNetzA in einer Pressemeldung bekannt gegeben.
Die Festlegung gibt einen Rahmen vor, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden, um alle Stromverbraucher fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab Mitte Oktober möglich. Die Bundesnetzagentur wird diese Zahlen veröffentlichen. Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert, der durch die Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober veröffentlicht wird.
Die BNetzA will dafür den Mechanismus nach § 19 StromNEV nutzen. Die „§ 19-Umlage“ ist bereits Bestandteil des Strompreises. Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Auf diese bestehende Regelung wird jetzt aufgesetzt. Nach Einschätzung der BNetzA stehen der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber.
In weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte – als Bestandteil der Stromkosten – merklich höher als in anderen Regionen Deutschlands. In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte deshalb bis zu rund 15 Cent/kWh, in anderen Region liegen sie unter 5 Cent/kWh.
Im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier und im Mai 2024 den Entwurf zur Festlegung konsultiert. Das Modell zur Festlegung wurde auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt. Beispielsweise wurden Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen.
(Quelle BNetzA)