BEG: Heizungsförderung für Unternehmen
Über die Programme “Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (Zuschuss Nr. 459, Merkblatt)” und “Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (Zuschuss Nr. 522, Merkblatt) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können nun auch Unternehmen den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung fördern lassen. Der Förderhöchstsatz beträgt bis 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Antragstellung ist bei der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab sofort möglich.
Antragsberechtigte
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen sowie Contractoren,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften
die Investitionen in bestehenden Gebäuden durchführen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Förderfähige Maßnahmen
- Kauf und die Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
Förderquote
- Grundförderung: 30 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten
- Effizienzbonus: zusätzlich 5 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel
- Emissionsminderungszuschlag: zusätzlich 2.500 Euro für die Errichtung einer Biomasseanlage mit geringen Staubemissionen
Förderhöchstbeträge Wohngebäude
Die maximal förderfähigen Gesamtkosten des Gebäudes (Förderhöchstbetrag), richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten des Wohngebäudes:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Förderhöchstbeträge Nichtwohngebäude
Die maximal förderfähigen Kosten des Gebäudes (Förderhöchstbetrag), richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes:
Nettogrundfläche
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Förderfähige Gesamtkosten
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bis 150 qm
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30.000 Euro pauschal
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150 qm bis 400 qm
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zusätzlich 200 Euro pro qm
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400 qm bis 1000 qm
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zusätzlich 120 Euro pro qm
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größer als 1000 qm
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zusätzlich 80 Euro pro qm
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(Quelle KfW)