BEG: Heizungsförderung für Unternehmen

Über die Programme “Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (Zuschuss Nr. 459, Merkblatt)” und “Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (Zuschuss Nr. 522, Merkblatt) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können nun auch Unternehmen den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung fördern lassen. Der Förderhöchstsatz beträgt bis 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Antragstellung ist bei der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab sofort möglich.

Antragsberechtigte

  • Einzel­unter­nehmen und frei­beruflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unter­nehmen sowie Contractoren,
  • Körper­schaften und An­stalten des öffent­lichen Rechts,
  • gemein­nützige Orga­nisationen und Kirchen
  • jurist­ische Personen des Privat­rechts und Wohnungs­bau­genossenschaften
die Investitionen in bestehenden Gebäuden durchführen. Der Bau­antrag beziehungs­weise die Bau­anzeige muss zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Der Antrag muss vor Vorhabens­beginn gestellt werden.

Förderfähige Maßnahmen

  • Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuer­barer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Förderquote

  • Grundförderung: 30 Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten
  • Effizienzbonus: zusätzlich 5 Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten für elektrisch angetriebene Wärme­pumpen mit effizienter Wärme­quelle oder natürlichem Kälte­mittel
  • Emissions­minderungs­zuschlag: zusätzlich 2.500 Euro für die Errichtung einer Bio­masse­anlage mit geringen Staub­emissionen

Förderhöchstbeträge Wohngebäude

Die maximal förder­fähigen Gesamt­kosten des Gebäudes (Förder­höchst­betrag), richten sich nach der An­zahl der Wohn­einheiten des Wohn­gebäudes:
  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Förderhöchstbeträge Nichtwohngebäude

Die maximal förderfähigen Kosten des Gebäudes (Förder­höchstbetrag), richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche des Nicht­wohngebäudes:
Nettogrundfläche
Förderfähige Gesamtkosten
bis 150 qm
30.000 Euro pauschal
150 qm bis 400 qm
zusätzlich 200 Euro pro qm
400 qm bis 1000 qm
zusätzlich 120 Euro pro qm
größer als 1000 qm
zusätzlich 80 Euro pro qm
(Quelle KfW)