Anlagen für kaufmännische Prüfungen
Bei einigen kaufmännischen Ausbildungsberufen muss neben der Anmeldung zur Abschlussprüfung auch eine entsprechende Anlage ausgefüllt werden. Für welche Ausbildungsberufe eine Anlage zur Anmeldung erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Text. Die Anmeldung und ggf. die Anlage müssen bis zum Anmeldeschluss bei der IHK Braunschweig eingereicht werden.
Für folgende Ausbildungsberufe muss mit der Prüfungsanmeldung eine Anlage eingereicht werden:
- Buchhändler/-in (Nr. 4118268)
- Fachkraft im Gastgewerbe (Nr. 4115712)
- Florist/-in (Nr. 4115660)
- Gestalter/-in für visuelles Marketing (Nr. 4115640)
- Hotelkaufmann/-frau (Nr. 4115596)
- Immobilienkaufmann/-frau (Nr. 4115584)
- Industriekaufmann/-frau (Nr. 4115574)
- Kaufmann/-frau für Büromanagement (Nr. 4115134)
- Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation (Nr. 4114952)
- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung (Nr. 4114944)
- Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit (Nr. 4114934)
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (Nr. 6107830)
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (Nr. 4463028)
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel (Nr. 4114842)
- Kaufmann/-frau im E-Commerce (Nr. 4652568)
- Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen (Nr. 4114828)
- Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel (Nr. 4114812)
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Nr. 4922804)
- Personaldienstleistungskaufmann/-frau (Nr. 4114332)
- Servicefachkraft für Dialogmarketing (Nr. 4114270)
- Tourismuskaufmann/-frau (Nr. 4113746)
- Verkäufer/-in (Nr. 4113646)
Bei Fragen wenden Sie sich an: ausbildungspruefungen@braunschweig.ihk.de