Kaufmann/-frau im E-Commerce

Fallbezogenes Fachgespräch und Erstellung der Reporte
Elektronische Prüfungsabwicklung in der Ausbildung. Auszug aus der Ausbildungsverordnung § 13:
(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals
  2. Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce
  3. Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing oder
  4. Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle
(4) Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling zu dem nach Absatz 2 festgelegten Gebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
(5) Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zu dem Ergebnis geführt hat. Der Report darf höchstens drei Seiten umfassen.
(6) Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage ergänzen, Die Anlage besteht aus Visualisierungen zu der praxisbezogenen Aufgabe. Sie darf höchstens fünf Seiten umfassen.
Das Abgabeverfahren für die Reporte erfolgt papierlos über die Internetseite der IHK Braunschweig. Für das Einloggen erhält der Prüfungsbewerber von der IHK Braunschweig die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) nach erfolgter Anmeldung zur Abschlussprüfung per Post. Beim ersten Einloggen müssen die E-Mailadressen vom Prüfungsbewerber und vom zuständigen Ausbilder hinterlegt werden. Die angegebenen E-Mailadressen müssen während des gesamten Prüfungszeitraums verfügbar sein, da Prüfungsbewerber und Ausbilder alle Informationen rund um die Abgabe der Reporte per E-Mail erhalten.
Die Reporte können Sie hier hochladen bzw. als Prüfer Einsicht in die gestellten Arbeitsaufträge nehmen.