Service für Auszubildende
Eure häufig gestellten Fragen
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Nachfolgend findest du rund um das Thema Ausbildung Antworten auf häufig gestellte Fragen. Grundsätzlich kannst du dich auch immer an die Ausbildungsberater der IHK Berlin wenden. Sie helfen dir gerne weiter.
Was muss ich bei meinem Ausbildungsvertrag beachten?
Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen Ausbildenden und Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Unsere Artikel "Rund um den Ausbildungsvertrag"
Was verdiene ich als Azubi?
Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Beruf, in welcher Branche und in welchem Bundesland du dich ausbilden lässt. Unser Artikel zur Ausbildungsvergütung
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Während deiner Ausbildung hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr richtet sich unter anderem nach deinem Alter.
Wie viele Monate beträgt meine Probezeit bei der Berufsbildung?
Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Eine Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn du beispielsweise wegen einer Krankheit mehr als ein Drittel der Probezeit verpasst hast.
Wann ist die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses möglich?
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich oder vom Auszubildenden mit einer Frist von vier Wochen wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel.
Kann ich das Ausbildungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden?
Ja, das Ausbildungsverhältnis kann im beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Minderjährige Auszubildende bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ein Grund muss in diesem Fall nicht angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen. Eine Ausfertigung ist der IHK einzureichen und die Berufsschule ist zu informieren.
Wie können Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden beigelegt werden?
Wenn es Streitigkeiten im Ausbildungsverhältnis gibt, zum Beispiel wegen einer Kündigung, Abmahnung, Vergütung oder anderem, kannst du dich vertrauensvoll für eine Unterstützung an die Schlichtungsstelle Ausbildung der IHK Berlin wenden. Ein Problem im Ausbildungsverhältnis melden bzw. eine Beschwerde bei der IHK Berlin einreichen kannst du über die IHK-Ansprechpartner Ausbildungsberatung oder über dieses Onlineformular.
Wie erfolgt die Anmeldung in der Berufsschule?
Eine Anmeldung des schulpflichtigen Auszubildenden erfolgt durch den Ausbildenden oder den Auszubildenden selbst, wenn das der Ausbildende so festlegt. Viele Berufsschulen stellen auf ihrer Internetseite einen Anmeldebogen für die Berufsschule zum Download bereit. Erforderlich für die Anmeldung sind die Vorlage des Ausbildungsvertrages, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und evtl. Passbilder. Zur Übersicht der Berufsschulen
Muss ich nach der Berufsschule in meinen Ausbildungsbetrieb?
Für Auszubildende über 18 Jahre ist eine Ausbildung im Betrieb nach dem Unterricht an beiden Schultagen zulässig. Auszubildende unter 18 Jahre dürfen an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden nicht mehr im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden. Ein zweiter Berufsschultag wird mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Nach dem Schulunterricht ist in diesem Fall eine Ausbildung im Betrieb zulässig. Zum Artikel "Betriebliche Arbeitszeit und die Anrechnung von Berufsschulunterricht"
Wie verhält es sich bei Dienstreisen? Sind Fahrzeiten Arbeitszeiten?
Die bei Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten sind auch nach dem geltenden Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibt, wie er die Fahrtzeit gestaltet. Fahrtzeiten sind dann Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Muss ich mir meine Ausbildungsmittel selbst besorgen?
Der Betrieb ist verpflichtet, dir kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln zählen neben den schriftlichen Ausbildungsnachweisen auch die Arbeitskleidung. Der Betrieb ist jedoch nicht verpflichtet, dir auch Lernmittel, die für den Besuch der Berufsschule notwendig sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte mein Ausbildungsverhältnis verkürzen. Was muss ich tun?
Berufliche Vorbildung, anrechenbare Schulabschlüsse oder gute Leistungen in der Berufsschule: Es gibt verschiedene Gründe deine Ausbildung zu verkürzen. Dies kannst du durch eine Verkürzung des Ausbildungsvertrages oder durch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erreichen. Überblick über Verkürzungsmöglichkeiten
Wann endet die Ausbildungszeit?
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehst du vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, allerdings höchstens um ein Jahr.
Muss mich mein Unternehmen am Tag vor der Prüfung freistellen?
Die Freistellung am Tag zuvor findet nur bei Abschlussprüfungen (AP1 und AP2) oder Wiederholungsprüfungen Anwendung, nicht etwa bei Zwischenprüfungen (bei Stufenausbildungen ist jede Prüfung am Stufenende eine Abschlussprüfung). Und: Eine Freistellung gibt es nur vor dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung, nicht auch vor anderen Prüfungsteilen, z.B. vor der Fertigkeitsprüfung oder der mündlichen Prüfung. Geht dem Prüfungstermin ein Feiertag, Berufsschultag oder Wochenende voran, muss nicht freigestellt werden. Mehr zum Thema Freistellung findest du hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 115 KB)
Ich habe meine Prüfung nicht bestanden. Wie oft kann ich diese wiederholen?
Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Zum Artikel "Verlängerung des Ausbildungsvertrages nach der 1. Wiederholungsprüfung"
Ich kann aus Krankheitsgründen an der Prüfung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?
Wirst du vor der Prüfung krank, kannst du jederzeit zurücktreten, vorausgesetzt, dass der Rücktritt rechtzeitig vor Beginn der Prüfung und durch schriftliche Erklärung erfolgt. Diese ist bei der IHK einzureichen. Der Nachweis muss in der Regel durch ein ärztliches Attest geführt werden. Dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Gibt es besondere Regelungen für die Prüfung von Menschen mit Behinderung?
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für Hörbehinderte. Spreche rechtzeitig vor der Prüfung deinen IHK-Ausbildungsberater zu diesem Thema an.
Worauf muss ich achten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet oder Kurzarbeit anordnet?
Gehe bei einer Insolvenz keine Vereinbarungen ein, durch die auf deine Ausbildungsvergütung verzichtest, und setze dich umgehend mit der Agentur für Arbeit und der Berufsschule in Verbindung. Bei Kurzarbeit im Betrieb kann dir gegenüber in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden. Zum Artikel "Insolvenz und Kurzarbeit"
Ich benötige eine Zweitschrift meines Ausbildungszeugnisses. Was muss ich tun?
Sofern die Prüfung in dem jeweiligen Ausbildungsberuf vor der Industrie- und Handelskammer Berlin abgelegt wurde und eine Prüfungsniederschrift noch vorhanden ist, hast du die Möglichkeit, dir eine Ersatzurkunde anfertigen zu lassen. Dieser Service kostet 50 €.
Während der Ausbildung ins Ausland? Ist das möglich?
Ja, das neue Berufsbildungsgesetz schafft für Auszubildende die Möglichkeit, einen Teil der Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Der Auslandsaufenthalt gilt hierbei als integraler Bestandteil der Berufsausbildung, ohne dass es eines Anerkennungsverfahrens bedarf. Das Ausbildungsverhältnis wird in dieser Zeit nicht unterbrochen. Wichtige Hinweise zu einem Auslandsaufenthalt in der Ausbildung
Ich möchte eine französischsprachige Ausbildung mit einem deutschen Abschluss machen. Ist das möglich?
Französischsprachige Ausbildungen mit einem deutschen Abschluss werden in den Bereichen Ingenieurwesen und IT angeboten sowie eine duale deutsch-französische kaufmännische Ausbildung in Paris. Zweisprachige Ausbildungsangebote gibt es auch in Spanien und Portugal. Zum Artikel Wichtige Hinweise zu einem Auslandsaufenthalt in der Ausbildung