Aus- und Weiterbildung

Besser informiert über Rechte und Pflichten

Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen regeln die duale Berufsausbildung. Sie bieten dir und deinem Ausbildungsbetrieb einen verlässlichen Wegweiser während deiner Lehrzeit.
Deine Rechte und Pflichten als Azubi sind ganz genau festgeschrieben. Gleiches gilt umgekehrt für deinen Ausbildungsbetrieb. Nachfolgend sind die Wichtigsten aufgelistet.

Deine Rechte

  • Dir steht eine angemessene Vergütung und Erholungsurlaub zu.
  • Du hast darauf Anspruch, dass dir dein Ausbildungsbetrieb alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für das Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind.
  • Alle dir aufgetragenen Arbeiten dürfen nur dem Ausbildungszweck dienen. Zudem sind Aufgaben unzulässig, die körperlich zu schwer oder gefährlich sind.
  • Sämtliche für deine Ausbildung und Prüfung notwendigen Werkzeuge und Materialien stellt dir der Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung.
  • Du darfst den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz führen.
  • Für den Besuch der Berufsschule, die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte stellt dich der Ausbildungsbetrieb frei.
  • Am Ende der Ausbildung hast du das Recht auf ein Zeugnis. Darin stehen die Art, die Dauer und das Ziel deiner Berufsausbildung sowie deine erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse.

Deine Pflichten

  • Zu den wichtigsten Pflichten in der Ausbildung gehört die Lernpflicht. Bemühe dich intensiv darum, alle Fertigkeiten sowie Kenntnisse zu erwerben, die für das Erreichen des Ausbildungsziels notwendig sind und führe dir die im Rahmen deiner Ausbildung aufgetragenen Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt aus.
  • Den Weisungen des Ausbilders und der Vorgesetzten musst du Folge leisten.
  • Beachte die Betriebsordnung und gehe sorgsam mit vorhandenen Maschinen und Einrichtungsgegenständen um.
  • Du darfst keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verraten.
  • Du bist verpflichtet, am Berufsschulunterricht und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen.
  • Du bist verpflichtet, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
  • Du bist verpflichtet, während deines Urlaubs dich zu erholen und darfst daher keiner anderen Arbeit nachgehen.
  • Du bist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1108 KB) ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.
  • Wenn du z.B. wegen Krankheit nicht zur Berufsschule oder Arbeit gehen kannst, musst du deinem Ausbilder bzw. deinem Ausbildungsbetrieb unbedingt rechtzeitig vor Arbeitsbeginn Bescheid geben. Bei Krankheit oder Unfall musst du eine ärztliche Bescheinigung einreichen, in der Regel spätestens am dritten Tag. Versäumst du wegen Krankheit länger als drei Tage die Berufsschule, musst du der klassenleitenden Lehrkraft spätestens am vierten Tag entweder eine Kopie der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes vorlegen, aus der zu ersehen ist, dass im Betrieb eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen hat.

Auch gut zu wissen

Wie diese Rechte und Pflichten im Einzelfall umgesetzt werden, regelt dein Ausbildungsvertrag. Und denke bitte daran: Auch Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit gehören zum beruflichen Alltag.
Hinweise:
Beschwerden über die Berufsausbildung sind bitte schriftlich der IHK Berlin, Ausbildungsberatung, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, einzureichen. Für ein persönliches Gespräch stehen die Ausbildungsberater/-innen unseres Hauses zur Verfügung.
Bei Problemen beraten und helfen die IHK-Ausbildungsberater/-innen und auch der IHK-Schlichtungsausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten unterstützt und vermittelt bei Konflikten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.