Schlichter vermitteln bei Konflikten
Schlichtung Ausbildung im Überblick (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 186 KB)
Wenn Menschen in der Arbeitswelt miteinander zu tun haben, entwickeln sich manchmal schwierige Situationen im Alltag, die alle Beteiligten belasten können. Ein Ausbildungsvertrag ist von besonderer Bedeutung und für einen erfolgreichen Einstieg in das Arbeitsleben als auch zur Fachkräftesicherung. Deshalb sollten Ausbildungsprobleme mit Umsicht und Weitblick gemeistert und nicht voreilig mit einer Vertragsbeendigung entschieden werden. Unterstützung bietet das IHK-Schlichtungsverfahren Ausbildung, welches kostenfrei zur Verfügung steht. Es bietet die Chance auf eine schnelle Konfliktlösung, eine Verbesserung der Ausbildungssituation und somit immer auch auf den Erhalt des Ausbildungsvertrages.
Wenn Menschen in der Arbeitswelt miteinander zu tun haben, entwickeln sich manchmal schwierige Situationen im Alltag, die alle Beteiligten belasten können. Ein Ausbildungsvertrag ist von besonderer Bedeutung und für einen erfolgreichen Einstieg in das Arbeitsleben als auch zur Fachkräftesicherung. Deshalb sollten Ausbildungsprobleme mit Umsicht und Weitblick gemeistert und nicht voreilig mit einer Vertragsbeendigung entschieden werden. Unterstützung bietet das IHK-Schlichtungsverfahren Ausbildung, welches kostenfrei zur Verfügung steht. Es bietet die Chance auf eine schnelle Konfliktlösung, eine Verbesserung der Ausbildungssituation und somit immer auch auf den Erhalt des Ausbildungsvertrages.
- Für Betriebe “Vorstellung Schlichtungsstelle”:
Wir bieten am Dienstag, 23. September 2025, 9-10 Uhr, gemeinsam mit zwei Mitgliedern des mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Schlichtungsausschusses einen schnellen Einblick via Teams in den Ablauf, die Verfahrensweise und welche Konfliktfälle in der Schlichtungspraxis bearbeitet werden. Max. 10 Teilnehmer. Anmeldung über katrin.dummer@berlin.ihk.de.
- Online-Beratungs-Termine der Schlichtungsstelle Ausbildung für Betroffene über katrin.dummer@berlin.ihk.de
Was ist der Schlichtungsausschuss?
Die IHK Berlin hat für Berufsausbildungsverhältnisse, die in dem bei ihr geführten Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen sind oder einzutragen wären (Berufe A-Z), entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet. Bei Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis über eine Beendigung oder wegen anderer Vertragspflichten (z.B. wegen Kündigung, Anfechtung Aufhebung, Abmahnung, Fehlzeiten, Vergütung u.a.) muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vorausgegangen sein.
In der Schlichtung haben Auszubildende und Ausbildende die Gelegenheit, ihre Streitigkeiten gemeinsam mit zwei ehrenamtlich tätigen Schlichtungsausschussmitgliedern zu erörtern und zu klären. Sie helfen ihnen dabei durch ihre Erfahrungen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer sowie auch durch Ihre Verpflichtung zu Neutralität und Objektivität.
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig
- für Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis,
- für Berufsausbildungsverhältnisse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, nicht jedoch für Umschulungsverhältnisse.
Antragstellung bei der IHK Berlin
- Der Ausschuss wird auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) tätig.
- Der formlose Antrag (siehe Pflichtangaben) ist schriftlich (auch digital) einzureichen oder kann mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Kontakt zur Terminvereinbarung:
Ansprechpartnerin: Katrin Dummer, Telefon: 030-31510-361,
Telefax: 030-31510-107
E-Mail: Katrin.Dummer@berlin.ihk.de
Pflichtangaben für den Antrag
Der Antrag soll mindestens folgende Angaben enthalten:
- die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
- das Antragsbegehren und etwaige Unterlagen (z. B. Kündigungsschreiben, Abmahnungen)
- die Begründung des Antragsbegehrens
- Unterschrift des Antragstellers/Antragstellerin; bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter.
- Wir bieten Muster-Antragsvorlagen an:
Verfahrensordnung und -ablauf
Alle Formalitäten der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung werden durch die IHK auf der Grundlage einer Verfahrensordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) erledigt. Das Verfahren ist kostenfrei.
Bei Annahme eines Antrages informiert die Geschäftsstelle den Antragsgegner, setzt den Verhandlungstermin fest und beruft für die mündliche Verhandlung aus der Liste der ehrenamtlichen Mitglieder des Schlichtungsausschusses einen Vertreter der Arbeitgeber und einen Vertreter der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.
Positive Bilanz
In 2024 konnte in 37 Fällen eine Einigung erreicht und somit auch Arbeitsgerichtsverfahren vermieden werden. Insgesamt wurden 55 Schlichtungsverfahren verhandelt.
Aktuell aus der Schlichtungspraxis berichtet
Aus Sicht des Betriebes ist die seit über einem Jahr bestehende Ausbildungspartnerschaft aufgrund hoher Fehlzeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführbar und das Ausbildungsziel nicht erreichbar. Angebote für Maßnahmen betriebliche Eingliederung wurden nicht angenommen. Es folgte eine fristlose Kündigung.
Aus Sicht der Auszubildenden liegen keine unentschuldigten Fehlzeiten vor. Eine positive Gesundheitsprognose ist in Sicht und somit die Aufnahme der Ausbildung. Der Ausbildungsberuf ist wichtig und will erlernt werden.
Schlichtungsergebnis: Obwohl das Berufsbildungsgesetz Auszubildenden mit z.B. der Verlängerung der Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten bietet, um schwierige Situationen zu meistern, gab es hierfür für beide Seiten keinen Verhandlungsspielraum. Beide trennten sich im Einvernehmen, auch weil die Auszubildende doch noch einen anderen beruflichen Plan verfolgt.
Bis zum nächsten Beitrag. Ihre IHK-Schlichtungsstelle Ausbildung
Mitarbeit im Ausschuss
Arbeitgeber aus Berlin, die Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in diesem Schlichtungsausschuss haben, nehmen bitte Kontakt mit uns auf. Arbeitnehmer aus Berlin wenden sich an eine Gewerkschaft in Berlin, weil die Benennung über die Arbeitnehmerseite erfolgt.
Wir sind für Sie da
- Gern beraten wir Sie zum Schlichtungsverfahren und geben Ihnen für den Konfliktfall eine Orientierungshilfe. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die unter Kontakt genannte Mitarbeiterin.
- IHK-Beratungsempfehlung für Konfliktbehandlung:
- Betriebsintern (Personalverantwortliche, Arbeitnehmer-/Azubi-Vertretung, Paten)
- IHK-Ausbildungsberatung
- IHK-Schlichtungsverfahren Ausbildung
- Beschwerden über die Berufsausbildung richten Sie bitte schriftlich an die IHK Berlin, Ausbildungsberatung, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin oder nutzen Sie dieses Onlineformular. Für ein persönliches Gespräch stehen die Ausbildungsberater/-innen unseres Hauses zur Verfügung.