Bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis (z.B. wegen Kündigung, Abmahnung, Fehlzeiten, Vergütung u.a.) muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Verhandlung vor dem Ausschuss vorausgegangen sein. Ein Schlichtungsgespräch bietet auch die Chance auf schnelle Problemlösung mit sachkundiger und erfahrener Unterstützung, denn Schwierigkeiten, die in einem Ausbildungsverhältnis auftreten, sind nicht damit gemeistert, dass man den Ausbildungsvertrag beendet.
Aktueller Online-Veranstaltungs-Hinweis für ein Kennenlernen des Verfahrens: Wir bieten am Dienstag, 25.03.2025, 9-10 Uhr, gemeinsam mit zwei Mitgliedern des mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Schlichtungsausschusses einen schnellen Einblick in den Ablauf, die Verfahrensweise und welche Konfliktfälle in der Schlichtungspraxis bearbeitet werden. Informieren Sie sich aus erster Hand. Anmeldung über katrin.dummer@berlin.ihk.de.
Die IHK Berlin hat für Berufsausbildungsverhältnisse, die in dem bei ihr geführten Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen sind oder einzutragen wären, entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet. Bei Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Verhandlung vor dem Ausschuss vorausgegangen sein.
In der Schlichtung haben Auszubildende und Ausbildende die Gelegenheit, ihre Streitigkeiten in neutraler Atmosphäre und auf Augenhöhe zu klären. Die ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder helfen ihnen dabei durch ihre Erfahrungen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer.
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig
für Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis,
für Berufsausbildungsverhältnisse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, nicht jedoch für Umschulungsverhältnisse.
Antragstellung bei der IHK Berlin
Der Ausschuss wird auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) tätig.
Der formlose Antrag (siehe Pflichtangaben) ist schriftlich (auch digital) einzureichen oder kann mündlich zu Protokoll gegeben werden. Kontakt zur Terminvereinbarung: Ansprechpartnerin: Katrin Dummer, Telefon: 030-31510-361, Telefax: 030-31510-107 E-Mail: Katrin.Dummer@berlin.ihk.de
Pflichtangaben für den Antrag
Der Antrag soll mindestens folgende Angaben enthalten:
die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
das Antragsbegehren und etwaige Unterlagen (z. B. Kündigungsschreiben, Abmahnungen)
die Begründung des Antragsbegehrens
Unterschrift des Antragstellers/Antragstellerin; bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter.
Bei Annahme eines Antrages informiert die Geschäftsstelle den Antragsgegner, setzt den Verhandlungstermin fest und beruft für die mündliche Verhandlung aus der Liste der ehrenamtlichen Mitglieder des Schlichtungsausschusses einen Vertreter der Arbeitgeber und einen Vertreter der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.
Positive Bilanz
In 2024 konnte in 37 Fällen eine Einigung erreicht und somit auch Arbeitsgerichtsverfahren vermieden werden. Insgesamt wurden 55 Schlichtungsverfahren verhandelt.
Mitarbeit im Ausschuss
Arbeitgeber aus Berlin, die Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in diesem Schlichtungsausschuss haben, nehmen bitte Kontakt mit uns auf. Arbeitnehmer aus Berlin wenden sich an eine Gewerkschaft in Berlin, weil die Benennung über die Arbeitnehmerseite erfolgt.
Wir sind für Sie da
Gern beraten wir Sie zum Schlichtungsverfahren und geben Ihnen für den Konfliktfall eine Orientierungshilfe. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die unter Kontakt genannte Mitarbeiterin.
Beschwerden über die Berufsausbildung richten Sie bitte schriftlich an die IHK Berlin, Ausbildungsberatung, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin oder nutzen Sie dieses Onlineformular. Für ein persönliches Gespräch stehen die Ausbildungsberater/-innen unseres Hauses zur Verfügung.