Service für Auszubildende
Auslandsaufenthalt in der Ausbildung
Das Berufsbildungsgesetz bietet die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Hierbei gilt der Auslandsaufenthalt als (integraler) Bestandteil der Berufsausbildung – unterbricht somit das Ausbildungsverhältnis nicht. Die IHK Berlin vermittelt keine Auslandsaufenthalte, beantwortet aber nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um dieses Thema.
- Fragen und Antworten rund um einen Auslandsaufenthalt
Gibt es organisatorische und finanzielle Förderung von Auslandsaufenthalten?
Das EU-Programm Erasmus Plus fördert Aufenthalte zwischen zwei und 48 Wochen in 33 Programmländern Europas.Gibt es weitere Mobilitätsprojekte?
Neben Erasmus Plus gibt es noch viele weitere interessante Angebote, wie Austauschprogramme mit den USA und Japan oder auch französischsprachige Ausbildungen mit einem deutschen Abschluss (z.B. im Ingenieurwesen oder IT). Eine duale deutsch-französische kaufmännische Ausbildung gibt es in Paris. Außerdem stehen in Irland, Spanien, Hongkong oder Portugal weitere zweisprachige Ausbildungsangebote zu Verfügung. Die IHK Berlin befürwortet die Teilnahme an transnationalen Mobilitätsprojekten.Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Auslandsaufenthalt?
Nein, der Auslandsaufenthalt kann nur in Abstimmung von Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden erfolgen. Ein Auslandsaufenthalt wird zwischen Betrieb und Auszubildenden schriftlich vereinbart und muss der IHK Berlin gemeldet werden. Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, muss für die Zeit des Auslandsaufenthaltes auch ein gesonderter Ausbildungsplan mit den wesentlichen Ausbildungsinhalten mit unseren Ausbildungsberater:innen abgestimmt werden.Wann, wo und wie muss ein Auslandsaufenthalt vereinbart werden?
Eine Vereinbarung über einen Auslandsaufenthalt kann vor Beginn aber auch während der Ausbildungszeit getroffen werden. Die IHK ist unverzüglich zu informieren. Der Ausbildungsaufenthalt ist entweder im Ausbildungsvertrag als „Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte” (Ziffer D) mit Zeitraumangabe aufzunehmen oder später als Zusatzvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB) mitzuteilen.Wie lange kann der Auslandsaufenthalt maximal dauern?
Die Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Eine Anrechnung bzw. Verkürzung der Ausbildungszeit nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes werden bei der Berechnung des maximalen Auslandsaufenthaltes nicht berücksichtigt.Wer zahlt die Vergütung während des Auslandsaufenthaltes?
Da das Ausbildungsverhältnis durch den Auslandsaufenthalt nicht unterbrochen wird, gelten sämtliche Verpflichtungen des Ausbildungsverhältnisses inklusive der Zahlung einer Vergütung einfach weiter.Welchen sozial- und steuerrechtlichen Status besitze ich während meines Auslandsaufenthaltes? Besteht während des Auslandsaufenthaltes Kranken- und Unfallversicherungsschutz?
Da der Auslandsaufenthalt Teil der Berufsausbildung ist, ändert sich am steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Status nichts. Allerdings müssen beim „Arbeitens im Ausland” auch die jeweiligen rechtlichen Vorschriften des Gaststaates beachtet werden. Die jeweilige gesetzliche Krankenkasse kann vor dem Auslandsaufenthalt prüfen, ob damit auch im Ausland voller Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsförderung, Familienleistungen) gewährleistet ist. Dabei sollte zugleich auch der Umfang der Versicherungsleistung geklärt werden. Es ist empfehlenswert, eine privatrechtliche Zusatzversicherung abzuschließen. Denn auch wenn Versicherungsschutz besteht, so ist beispielsweise eine Rückführung im Krankheitsfall niemals von der Krankenkassenleistung mit umfasst. Weitere Erstinformationen sind auf der Internetseite der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland zu finden.Das Gesetz verlangt, dass der Auslandsaufenthalt dem Ausbildungsziel dienen muss, um als Teil der Berufsausbildung anerkannt zu werden. Wann ist dies der Fall?
Der Auslandsaufenthalt dient dem Ausbildungsziel, wenn die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte im Wesentlichen dem entsprechen, was Gegenstand der deutschen Ausbildung ist. Dazu können auch Sprachkenntnisse oder sonstige Kompetenzen zählen.Besteht während des Auslandsaufenthaltes Berufsschulpflicht?
Nein, eine Berufsschulpflicht im Ausland gibt es nicht. Es muss lediglich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes eine Beurlaubung von der Berufsschulpflicht beantragt werden. Eine Beurlaubung ist von Schulseite in der Regel bis zu einer Dauer von neun Monaten möglich. Versäumter Stoff ist eigenständig nachzuholen. - Beratung und Information
- Mach mehr aus deiner Ausbildung - Hier finden Auszubildende Informationen gut und übersichtlich präsentiert zur Finanzierung und Organisation von Auslandsaufenthalten.
- Nationale Agentur Bildung für Europa - Hier finden Sie Projekte,die über das Eu-Programm Erasmus+ kofinanziert werden. Eine Teilnahme ist in der Regel mit einem überschaubaren Organisationsaufwand für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe möglich.
- Berufsbildung ohne Grenzen – Mobilitätsberatung bei den Kammern.
- IBS - Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung. Als zentrale deutsche Serviceeinrichtung im Auftrag und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ebnet die IBS jährlich zahlreichen Interessierten den Weg ins Ausland.
- ZAB - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die beratende und informatorische Dienstleistungen bei der Bewertung und Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen erbringt.
- GIZ - Weltweit lernen
- Europäische Bildungsprogramme
- Europäische Kommission - Erasmus+ / Berufsbildung - Aktuelle Programme und Aufrufe (in engl. Sprache)
- EURES (European Employment Service) ist das europäische Portal zur beruflichen Mobilität. Es berät und informiert über Arbeitsmöglichkeiten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und hilft Arbeitgebern sowie Arbeitssuchenden bei der Vermittlung von Stellen.
- Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB- Überblick über die wichtigsten geförderten Programme für Auszubildende.
- CEDEFOP steht für Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. Diese auf Initiative der Europäischen Kommission ins Leben gerufene Organisation unterhält das europäische europass-Portal und stellt neben Informationen zu allen fünf Transparenzdokumenten insbesondere den europass Lebenslauf sowie den europass Sprachenpass als elektronische Format-Vorlagen allen Interessenten zur Bearbeitung zur Verfügung.
- Auslandspraktika finden
- Dein erster EURES-Arbeitsplatz: Ein Programm zur beruflichen Mobilität, das junge Europäerinnen und Europäer dabei unterstützt, einen Arbeitsplatz, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu finden.
- Eurodesk: Europäisches Informationsnetz zu den Themen Jugend, Bildung, Ausbildung und Mobilität
- Rausvonzuhaus: Internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte für junge Leute
- Weitere Austauschprogramme finden
- Mobilität nach der beruflichen Ausbildung
- Europa stellt sich vor
- Europäische Union
- Europäisches Parlament: Aufgaben und Ziele, Arbeitsweise, Abgeordnete und Glossar zur EU.
- Vertretung der Europäischen Kommission: Informationsnetzwerke und Anlaufstellen auf regionaler Ebene
- Eurydice ist das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, das vergleichbare Daten zu den Bildungssystemen und -politiken in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sammelt und veröffentlicht.
- Eurypedia Europäische Enzyklopädie der nationalen Bildungssysteme - Glossar zum Bildungswesen - Prüfungen, Abschlüsse und Titel