Aus- und Weiterbildung
Berufsschulzeit ist Ausbildungszeit
Nicht nur die Arbeitszeit ist bei deiner Berufsausbildung geregelt. Auch der Unterricht in der Berufsschule.
Während deiner dualen Ausbildung besuchst du regelmäßig die Berufsschule. Auch hier gibt es für dich gesetzliche Regelungen. Für alle Auszubildenden gilt: Sie sind für den Berufsschulunterricht freizustellen. Die Freistellung umfasst nicht nur die Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule wie beispielsweise unterrichtsfreie Zeiten und Pausen.
Weitere Regelungen unabhängig vom Alter
Die Zeit, die du als Auszubildender in der Berufsschule verbringst, wird in der Regel auf die Arbeitszeit angerechnet. Du musst also die Zeit in der Berufsschule nicht nacharbeiten. Beginnt der Unterricht vor 9:00 Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Auch wichtig: Du bekommst deine Vergütung gezahlt, wenn du deine Ausbildungszeit in der Berufsschule verbringst.
Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, wird mit deiner durchschnittlich täglichen betrieblichen Arbeitszeit angerechnet. Allerdings gilt das nur für einen Tag in der Woche. An diesem Berufsschultag darfst du also auch nicht mehr im Betrieb arbeiten. Am zweiten Berufsschultag dürftest du noch zusätzlich im Betrieb beschäftigt werden.
Beim Blockunterricht gilt Folgendes: In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen wird die Blockwoche mit deiner durchschnittlich wöchentlichen betrieblichen Arbeitszeit angerechnet. Allerdings sind während der Blockwoche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.