Branchen
Checkliste für eine Selbstständigkeit in der Gastronomie
Restaurant oder Imbissstand, Hotel oder Herberge, Alkoholausschank oder nur Speisen und alkoholfreie Getränke? Worauf müssen Sie bei der Gründung in der Gastronomie achten?
Mit der nachfolgenden Checkliste will die IHK Ihnen helfen, sich bestmöglich auf Ihre Unternehmensgründung in der Gastronomie vorzubereiten. Selbstverständlich kann diese Checkliste nicht alle Themen ansprechen, soll Ihnen jedoch einen Überblick vermitteln über die zu beachtenden Voraussetzungen.
Folgende Punkte und Hinweise sollten Sie in Ihre Planung einbeziehen:
1. In welcher Sparte des gastronomischen Bereiches planen Sie Ihre Selbständigkeit?
Restaurant, Bistro, Bar oder Imbiss mit Alkoholausschank, Mobiler Verkaufsstand oder Verkaufswagen, Catering, etc.
2. Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
Um einen Gastronomie- oder Hotelbetrieb führen zu können, sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie als Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Gesundheit
- Entscheidungsfreudigkeit
- Risikobereitschaft
- Durchsetzungsvermögen
- Unterstützung durch Familie
- Positive Ausstrahlung
- Kontaktfähigkeit
- Belastbarkeit
Tipp: Nutzen Sie hierzu den Persönlichkeitstest des BMWi.
3. Verfügen Sie über genügend kaufmännische Branchenkenntnisse?
- Evtl. durch Berufspraxis, Aushilfstätigkeiten, Praktika, Seminare etc.
- Fachliche Eignung: abgeschlossene Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe oder ist bei einer Konzessionspflicht eine Teilnahme an der Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz erforderlich?
4. Sind Ihnen die Rechtsvorschriften im Hotel- und Gaststättengewerbe bekannt?
Und kennen Sie auch die weiteren für Sie evtl. relevanten Verordnungen wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, HACCP, Bayerische Bauordnung, Stellplatzverpflichtung, Jugendschutzgesetz, Ladenöffnungszeiten, Brandschutzvorschriften, Preisauszeichnung. Und haben Sie auch an die räumlichen Arbeitsschutzanforderungen an gastgewerbliche Betriebe gedacht?
5. Haben Sie einen geeigneten Standort für Ihren Gastronomiebetrieb gefunden?
Der Erfolg im Hotel- und Gaststättengewerbe hängt maßgeblich vom Standort ab. Mit der Wahl des Standorts steht und fällt Ihr Unternehmenskonzept. Das IHK-Standortportal Bayern hilft Ihnen einen geeigneten Platz auszuwählen.
6. Haben Sie Fragen zum Vertragsrecht, z.B.
zum Kaufrecht, Verbraucherschutz oder zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?
Besteht die Möglichkeit einer Sondernutzung z.B. für Außengastronomie, haben Sie sich über die Wettbewerbssituation und auch ggf. über bauliche Veränderungen vor Ort informiert?
Es empfiehlt sich auch immer, sich über die Eignung der Betriebsräume beim zuständigen Bezirksamt zu informieren. Eine Begehung/Prüfung der Betriebsräume durch die verantwortlichen Mitarbeiter ist möglich. Auch die Prüfung der Notwendigkeit eines Fettabscheiders ist sinnvoll.
7. Erfolgt die Gründung in Form einer Übernahme oder ist es eine Neugründung?
Sollten Sie einen Betrieb übernehmen wollen, dann ist vor der Übernahme des Restaurants, Cafés, der Herberge oder des Hotels eine eingehende Prüfung notwendig. Unsere Checkliste für Nachfolger (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 992 KB) unterstützt Sie dabei, die richtigen Fragen zu stellen.
8. Welche Rechtsform ist für das Unternehmen angedacht?
Haben Sie sich bereits Gedanken über die passende Rechtsform gemacht und kennen Sie sich mit der Haftung aus? Unsere Übersicht über die Rechtsformen hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung.
9. Wird das Unternehmen mit mehreren Personen gegründet?
Neben einem Mustervertrag für eine BGB-Gesellschaft finden Sie auf unserer Website weitere Musterverträge.
10. Sind Ihnen die Meldepflichten für die GEMA bekannt?
Jeder Betrieb, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Warum das so ist und welche Musiknutzung Sie als Gewerbetreibender anmelden müssen erfahren Sie unter https://www.gema.de
11. Ist Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung bekannt?
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften ist die Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig. Sind Sie dies im Einzelfall nicht, ist eine freiwillige Versicherung zu empfehlen.
12. Steht die Finanzierung oder sind Fremdmittel erforderlich?
Kapitalbedarfsanalyse
- Kosten der privaten Lebensführung
- Kaufpreis
- Abschlagszahlungen bei Übernahme
- Renovierung
- Neuinvestition
- Kaution
- Erster Warenbestand
- Gründungskosten
- Betriebliche Kosten und Eröffnungswerbung
Tipp: Nutzen Sie für Ihre Finanzplanung die Kalkulationshilfe (XLSX-Datei · 117 KB).
13. Sind Sie und Ihr Betrieb ausreichen versichert?
Als Gründer geben Sie durch Ihre Selbstständigkeit die soziale Sicherheit des Arbeitnehmers auf und nehmen viele Risiken in Kauf. Die ausreichende Absicherung durch Versicherungen gehört daher zu jeder gut durchdachten Gründung. Welche Versicherungen für Ihr Gründungsvorhaben relevant sind, können Sie anhand der Versicherungs-Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 609 KB) prüfen.
14. Kennen Sie sich mit dem Steuerrecht aus?
Das Thema Steuern kommt auf alle Selbstständigen zu. Im Steuermerkblatt erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Steuern. In aller Regel empfiehlt es sich aber immer, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen bzw. sich beim zuständigen Finanzamt zu informieren.
15. Stellen Sie bereits in der Existenzgründungsphase Personal ein?
Sie möchten zeitnah qualifiziertes und motiviertes Personal beschäftigen? Wichtige Hinweise, worauf Sie bei der Personalbedarfsplanung, der Personalsuche, dem Arbeitsvertrag und den Lohn- und Gehaltskosten achten sollten, finden Sie bei unseren Informationen zur Einstellung von Arbeitnehmern.
16. Voraussetzungen für eine Gaststättenkonzession
Wer in seinem Hotel- oder Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken möchte, benötigt hierfür eine Gaststättenkonzession (ausgenommen sind Hotels, bei denen der Alkoholausschank ausschließlich an Hausgäste erfolgt).
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrem Landratsamt. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.
Hinweis: Unabhängig von der Gaststättenerlaubnis muss jede Person, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt (Unternehmer und Mitarbeiter), an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilnehmen.
Zudem muss jeder Unternehmer, der Lebensmittel verarbeitet und in den Verkehr bringt, unabhängig von einer Konzessionspflicht nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) nachweisen, dass er über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.
Um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Ihre persönliche und
- Ihre fachliche Eignung
- bestimmte objektbezogene Voraussetzungen.
Wie weisen Sie die Voraussetzungen nach?
Folgende Bescheinigungen benötigen Sie, um Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen:
- einen Auszug aus dem Bundeszentralregister („Polizeiliches Führungszeugnis”), den Sie von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Ihnen Ihr Landratsamt ausstellt
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem Finanzamt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass keine Verbindlichkeiten – beispielsweise aus einer früheren selbständigen Tätigkeit - bestehen
- einen Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein von diesem beauftragter Arzt aus. Die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch die Teilnahme an einer Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz. Informieren Sie sich über die nötige Gastwirteunterrichtung, die Sie bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim wahrnehmen können.
Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Konzessionsantrag beifügen, um die objektbezogenen Voraussetzungen nachzuweisen:
- Ihren Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag und
- einen Nachweis darüber, dass Ihre Räumlichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe geeignet sind (ggf. durch Bauzeichnungen/Grundrisse aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume).
Hinweis: Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, so kann die Behörde Ihnen eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen.