Belehrung

Infektionsschutzgesetz

Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlangen den Behörden nachzuweisen. Lebensmittelhygiene ist kein notwendiges Übel, sondern die Basis jedes Unternehmens, das mit Lebensmitteln zu tun hat. Gerade beim starken Wettbewerb im Gaststättengewerbe sind sichere Lebensmittel Trumpf. Ein Betrieb, der einmal in Verruf gekommen ist, wird sein Ansehen nur schwer wieder aufbauen können. Lebensmittelhygiene ist daher die Voraussetzung für zufriedene Kunden und geschäftlichen Erfolg.
Jeder, der erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen, die für die Lebensmittel verwendet werden, in unmittelbaren Kontakt kommt, muss sich einer Erstbelehrung unterziehen. Dies gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und darf bei Beginn der Tätigkeit nicht länger als drei Monate zurückliegen. Diese Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt. Weitergehende Informationen erteilt das örtlich zuständige Gesundheitsamt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB).
Informationen rund um das Thema Lebensmittelhygiene auf einen Blick bietet Ihnen auch die Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene der IHK. Hier finden Sie eine schnelle und aktuelle Übersicht aller wichtigen Themen, Tipps und Checklisten zum Download.