Sofortprogramm zur praxisnahen Anwendung des LkSG

Die Bundesregierung hat im September 2024 ein “Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, auch im Lichte der Vorgaben der EU-Lieferketten-Richtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 82 KB)” beschlossen. Es enthält Maßnahmen, die kurzfristig durch Weisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) operationalisiert werden und Unternehmen entlasten sollen.
Vorgesehen ist u. a. Folgendes:
  • Konkretisierung und bessere Erklärung des gesetzlich verankerten risikobasierten Ansatzes bzw. des Angemessenheitsprinzips durch das BAFA
  • Entlastung von Zulieferern/KMU durch zusätzliche Klarstellungen durch das BAFA
  • Erarbeitung von Mustervertragsklauseln und KMU-Fragebögen
  • Unterstützung für Brancheninitiativen und das Pooling von Audits
  • Orientierung zu Standards und Zertifizierungen
  • Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung durch Stärkung der Beratungsstruktur im In- und Ausland
Das Sofortprogramm ergänzt die in der Wachstumsinitiative unter Punkt 15 ankündigten Vorhaben.
(Quelle DIHK)