Sofortprogramm zur praxisnahen Anwendung des LkSG
Die Bundesregierung hat im September 2024 ein “Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, auch im Lichte der Vorgaben der EU-Lieferketten-Richtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 82 KB)” beschlossen. Es enthält Maßnahmen, die kurzfristig durch Weisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) operationalisiert werden und Unternehmen entlasten sollen.
Vorgesehen ist u. a. Folgendes:
- Konkretisierung und bessere Erklärung des gesetzlich verankerten risikobasierten Ansatzes bzw. des Angemessenheitsprinzips durch das BAFA
- Entlastung von Zulieferern/KMU durch zusätzliche Klarstellungen durch das BAFA
- Erarbeitung von Mustervertragsklauseln und KMU-Fragebögen
- Unterstützung für Brancheninitiativen und das Pooling von Audits
- Orientierung zu Standards und Zertifizierungen
- Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung durch Stärkung der Beratungsstruktur im In- und Ausland
Das Sofortprogramm ergänzt die in der Wachstumsinitiative unter Punkt 15 ankündigten Vorhaben.
(Quelle DIHK)