Entwaldungsverordnung: EU-Informationssystem einsatzbereit
Sorgfaltserklärungen auf Basis der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) müssen künftig digital in einem von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Europäisches Informationssystem eingereicht werden. Das IT-System steht seit dem 6. November 2024 zur Verfügung.
Das Informationssystem ermöglicht es Marktteilnehmern, Händlern und ihren Bevollmächtigten, ihre Erklärungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (Due Diligence Statement) abzugeben und sie damit den zuständigen Behörden vorzulegen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten überprüfen die eingereichten Sorgfaltserklärungen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Bei Abgabe der Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) erhalten die Marktbeteiligten eine Referenznummer, die sie für die Einfuhr oder Ausfuhr von relevanten Erzeugnissen benötigen. Anhand der Referenznummer geben sie Informationen entlang der Lieferkette weiter.
Marktbeteiligte, die sich in der bisherigen Trainingsumgebung mit dem System vertraut gemacht haben, müssen sich erneut registrieren, um offiziellen Zugang zu erhalten. Die Unternehmenskonten werden gelöscht und können nicht mehr genutzt werden, die Trainingsumgebung ist abgeschaltet.
(Quelle BLE)