ElektroG: Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Handel
Anfang Oktober hat das Bundeskabinett die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Sie sieht vor, dass künftig Sammelstellen im Handel einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen können. Zudem müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig unmittelbar am point-of-sale – also beispielsweise am Regal – durch das Symbol der getrennten Mülltonne darüber informiert werden, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch erreicht werden, dass Einweg-E-Zigaretten einfacher entsorgt werden können und nicht mehr in den Restmüll oder die Umwelt gelangen. Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte und müssen dementsprechend gesondert entsorgt werden, wenn sie ausgedient haben. Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die elektronischen Einweg-E-Zigaretten daher grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, wo diese verkauft werden, also zum Beispiel auch an Kiosken oder Tankstellen. Die Rückgabe kann dabei ohne Bedingung, also auch ohne Kauf einer neuen Einweg-E-Zigarette, erfolgen. An diesen Stellen soll auch über die Rücknahme informiert werden.
Darüber hinaus wird über die Gesetzesnovelle eine Maßnahme zur Minimierung von Brandrisiken umgesetzt, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Bei der Sammlung am Wertstoffhof sollen Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden. Dies soll nicht mehr durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst erfolgen. Mit der neuen Vorgabe wird zudem sichergestellt, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport wird dadurch reduziert.
Es ist ungewiss, ob der Bundestag das Gesetz noch bis zur vorzeitigen Bundestagswahl beschließen wird.
(Quelle BMUV)