EFRE-Wettbewerb GreenEconomy.IN.NRW Bis 28. Oktober 2024 bewerben

Ende Juli hat das Land NRW den dritten EFRE-Förderaufruf "GreenEconomy.IN.NRW" gestartet. Damit will das Land innovative Ideen und unternehmerische Lösungen in den Feldern Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung unterstützen. Bis zum 28. Oktober 2024 können Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Projektskizzen einreichen. Der Fördergeber hat inzwischen die Ergebnisse der zweiten Einreichungsrunde veröffentlicht.
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich mit Fokus auf die folgenden Themenschwerpunkte:
  • Umweltwirtschaft: Entwicklung innovativer umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
  • Klimaanpassung: Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz
Dabei wird ein breites Innovationsverständnis zu Grunde gelegt. Somit sind technische Innovationen genauso förderfähig wie Prozess- oder Organisationsinnovationen.
Im Blickpunkt stehen Verbundvorhaben insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken oder die einen speziellen Aspekt bzw. einen Ausschnitt relevanter Wertschöpfungsketten betrachten. Einzelvorhaben sind aber auch antragsberechtigt. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.
Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:
  • höchstens 80 Prozent bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 70 Prozent bei entsprechenden Einzelvorhaben
  • höchstens 50 Prozent bei Prozess- oder Organisationsinnovationen,
Für mittlere Unternehmen:
  • höchstens 75 Prozent bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 60 Prozent bei entsprechenden Einzelvorhaben
  • höchstens 50 Prozent bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in
deren nichtwirtschaftlichem Bereich
  • höchstens 90 Prozent
Der Innovationswettbewerb ist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizze- und einer Antragsphase.
(Quelle PTJ)