Ausbildungsbetrieb werden
Duale Ausbildung
Wer kann ausbilden?
Die erforderliche Eintragung eines verantwortlichen Ausbilders setzt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung voraus. Die fachliche Eignung setzt sich wiederum aus zwei Teilen zusammen, aus der beruflichen Eignung und der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.
Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer
- die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
- eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
- eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
- im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist
Seit 01.08.2009 müssen Ausbilderinnen und Ausbilder für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Insoweit ist für die Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden erforderlich, dass ein verantwortlicher Ausbilder benannt wird, der neben der persönlichen und beruflichen Eignung auch den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der AEVO nachweisen kann.