Prüfungstermine Zwischen- und Abschlussprüfungen

Die Industrie- und Handelskammern sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. für die Durchführung der Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zuständig. Die Prüfungen finden, mit Ausnahme der schriftlichen Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg, bundeseinheitlich statt.
In Baden-Württemberg findet der schriftliche Teil der Abschlussprüfung als gemeinsame Abschlussprüfung zwischen Berufsschule und IHK örtlich in den Berufsschulen statt. Die schriftlichen Prüfungstermine für Auszubildende werden von der Koordinierungsstelle des Kultusministeriums Baden-Württemberg festgelegt (Sommerprüfung i. d. R. Anfang Mai; Winterprüfung i. d. R. Anfang November). Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie im Bereich „Weitere Informationen“. Für den schriftlichen Prüfungsteil erhalten die Ausbildungsbetriebe /Auszubildenden i. d. R. keine Einladung von der IHK Karlsruhe. Prüflinge, die nach § 11(2) bzw. 11(3) der Prüfungsordnung (Externenprüflinge und Soldaten) zur Prüfung zugelassen wurden, finden ihre schriftlichen Prüfungstermine hier (gewerbliche Berufe) und hier (kaufmännische Berufe) und bekommen eine schriftliche Einladung durch die IHK Karlsruhe .
Die mündlichen und/oder praktischen Abschlussprüfungen finden nach Absprache mit den regionalen Prüfungsausschüssen je nach Beruf örtlich in der IHK, in Berufsschulen, in Ausbildungsbetrieben oder sonstigen externen Räumlichkeiten statt. Für die Sommerprüfung gilt hierfür i. d. R. der Zeitraum Mitte Juni – Ende Juli und für die Winterprüfung Mitte Januar – Ende Februar (je nach Schulferien). Für den mündlichen und/oder praktischen Prüfungsteil erhalten die Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden eine Einladung von der IHK Karlsruhe.

Fristen

Für die Abschlussprüfungen gelten folgende Anmeldefristen:

Sommerprüfung
Ende Oktober des Vorjahres (nur Berufe mit Projektarbeiten/Reports)
Ende Januar

Winterprüfung
Ende April (nur Berufe mit Projektarbeiten/Reports)
Mitte September
Die Aufforderung zu den Abschlussprüfungen gehen ca. 4 – 6 Wochen vor der jeweiligen Anmeldefrist per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe (IHK-Online-Portal für Ausbildungsbetriebe). Haben Ausbildungsbetriebe den Online-Account noch nicht aktiviert und ist keine E-Mailadresse hinterlegt, geht das Aufforderungsschreiben postalisch an die Ausbildungsbetriebe. Die Anmeldung zu den Abschlussprüfungen erfolgt ab der Abschlussprüfung Teil 1 (Frühjahr 2021) bzw. Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2 (Sommer 2021) ausschließlich über unser IHK-Online-Portal. Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung, Zulassung zur Externenprüfung und Gewährung eines Nachteilsausgleichs sind ebenfalls bis spätestens zur Anmeldefrist einzureichen.

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