Schwerbehinderung und Beruf
Die gängigen Vorstellungen über schwerbehinderte Menschen lauten: Dauernd krank, leistungsschwach, praktisch unkündbar. Die Realität sieht jedoch meist anders aus. Auch schwerbehinderte Mitarbeiter können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein.
Viele Unternehmen beschäftigen mehr schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als sie müssten. Diese Betriebe schätzen das besondere Engagement sowie die hohe Motivation und Zuverlässigkeit ihrer schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, bekommt zudem finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und seine Fachdienste. Das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste sind für alle Fragen rund um das Thema "Schwerbehinderung und Beruf" die richtigen Ansprechpartner - für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, betriebliche Vertrauensleute und Selbstständige. Zur Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben werden Arbeitgebern wie Arbeitnehmern eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten angeboten.
Die Aufgaben des Integrationsamts:
- Behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
- Finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter
- Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
- der besondere Kündigungsschutz
Die Aufgaben der Integrationsfachdienste:
- Passgenaue Vermittlung behinderter Arbeitskräfte, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
- Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
- Beratung und Unterstützung bei: Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung