Arbeitsrecht
Hinweis für Ratsuchende: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die IHK die Aufgabe, die Interessen der gewerblichen Wirtschaft zu vertreten und ihre Mitgliedsunternehmen zu beraten. Wenn Sie als Arbeitnehmer rechtliche Beratung benötigen, können Sie sich entweder an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Abteilung Arbeitsrecht, oder an den Verein „ArbeitnehmerHilfe” wenden.
Kontakt
Frauke Volz
IHK Karlsruhe
Bereich Recht
Ass. jur. Isabell Amann
IHK Karlsruhe
Bereich Recht