Aktuelle Informationen
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Arbeitsrecht – was ändert sich zum Jahreswechsel und an was sollten Sie noch denken?!
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurden einige Gesetze angepasst, auch im Bereich des Arbeitsrechts. Die wesentlichen Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Diese treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Außerdem haben wir noch ein paar sonstige Denkanstöße betreffend den Jahreswechsel aufgeführt.
Arbeitsrechtstag der IHK Karlsruhe 2024
Schön war's - der Arbeitsrechtstag der IHK Karlsruhe am 21. November 2024 bei dem wir über 100 Teilnehmer vor Ort begrüßen konnten.
Neues zur Arbeitszeiterfassung
Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 ist der Druck auf den Gesetzgeber zum Thema „Arbeitszeiterfassung“ gewachsen.
Im April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vorgelegt. Diese Regelungen sind noch nicht in Kraft und es bleibt abzuwarten, ob diese tatsächlich so umgesetzt werden.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab 1. Januar 2023 können Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Im Artikel erfahren Sie, was Arbeitgeber jetzt beachten sollten.
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Änderungen im Nachweisgesetz
Lesen Sie, welche Informationen Arbeitgeber künftig bei der Einstellung von Mitarbeitenden geben müssen.
Unwirksamkeit von Ausschlussfristen bzw. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen
Sie beabsichtigen einen Arbeitsvertrag zu schließen und fragen sich, ob die Klausel zu den Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen (sog. Verfallsklausel) in ihrem Muster wirksam ist? Das Arbeitsverhältnis ist beendet und Sie fragen sich, ob die beschäftigte Person trotz Ablauf der Ausschlussfrist noch Ansprüche geltend machen kann? Dann lesen Sie unseren Artikel zur Unwirksamkeit vor Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen und unseren Praxistipp.
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Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit
Informieren Sie sich zu Urlaubsansprüchen von Beschäftigten bei Kurzarbeit und wie diese berechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt nun höchstrichterliche Antworten.
Rechtliche Voraussetzungen für den Verfall von Urlaubsansprüchen
Beschäftigte wollen manchmal den Urlaub aufsparen und mit ins nächste Jahr nehmen. Arbeitgeber möchten dagegen, dass Arbeitnehmer den Urlaub im aktuellen Jahr abbauen.
Übernahme von Auszubildenden ist auch bei Kurzarbeit möglich
Viele Unternehmen befürchten, aufgrund der Übernahme von Auszubildenden kein Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Doch diese Sorge ist unbegründet.
Probearbeit eines Bewerbers
Bewerber und der potentielle Arbeitgeber wollen nicht selten herausfinden, ob eine Beschäftigung im Unternehmen in Betracht kommt und ein Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll. Hierfür kann Probearbeit ohne Vergütungsanspruch und Arbeitspflicht des Bewerbers vereinbart werden.
Europäischer Gerichtshof: Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 14.05.2019 über die rechtmäßige Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinien in Spanien.
Wirksamkeit von Ausschlussfristen bzw. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 erneut mit der Frage, ob eine im Arbeitsvertrag enthaltene Verfallsklausel für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wirksam vereinbart wurde.
Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallsklauseln
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallsklausel unwirksam ist, wenn sie auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst und der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.