Einstiegsqualifizierung (EQ)

Allgemeine Informationen

EQ steht für Einstiegsqualifizierung für Jugendliche. Als betriebliches Langzeitpraktikum (vier bis maximal zwölf Monate) dient es jugendlichen Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung. EQ wird finanziell vom Bund gefördert. Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber.

Informationen für Unternehmen

Vorteile für Ihren Betrieb

  • Sie können Ihre Nachwuchskräfte näher kennen lernen und sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
  • Sie können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Ein Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung ist dabei jederzeit möglich.

Inhaltliche Gestaltung der EQ

  • Die EQ orientiert sich an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe.
  • Darüber hinaus kann die EQ individuell ausgestaltet werden (in Abstimmung mit der IHK).

Zielgruppe der EQ

  • Jugendliche unter 25 Jahren, die eine Ausbildung suchen und bis zum 30. September noch nicht in eine solche vermittelt sind.
  • Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang ausbildungsreif sind.

Beginn und Dauer der Förderung

  • Die Förderung beginnt jeweils ab 1. Oktober im Zusammenhang mit der Pakt-Nachvermittlungsaktion. Ausnahme: bei Bewerbern /- innen aus den Vorjahren kann die EQ bereits ab 1. August beginnen.
  • Die Förderung dauert mindestens 4 Monate und höchstens 12 Monate.
  • Das Ende der EQ soll die Aufnahme einer Ausbildung ermöglichen.
  • Bei betrieblichen Unterbrechungen von bis zu zwei Wochen (z.B. bei Kurzarbeit oder witterungsbedingten Ausfallzeiten) läuft die Förderung weiter.

Vertragsverhältnis der Fördermaßnahmen

  • Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • Mit dem geförderten Jugendlichen wird ein (Qualifizierungs-)Vertrag abgeschlossen.
  • Es besteht keine Pflicht zur Übernahme in Ausbildung. Auch die Anrechnung auf eine sich eventuell anschließende Ausbildung erfolgt freiwillig.

Vergütung, Sozialversicherung und Förderung

  • Für die EQ-Vergütung erstattet die Agentur für Arbeit dem privaten Arbeitgeber bis zu 262 Euro monatlich, sowie zusätzlich 131 Euro als pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.
  • Soweit tarifliche Vergütungen gelten, sind diese einzuhalten. Die Förderung wird nur bis zu der maximalen Förderhöhe gewährt.

Berufsschule im Rahmen der EQ

  • Berufsschulpflicht besteht bei Minderjährigen. Bei Volljährigkeit kann der Betrieb entscheiden, ob der Praktikant zur Berufsschule geht oder nicht.

Zeugnis und Zertifikat der IHK

  • Die Teilnehmer erhalten ein betriebliches Zeugnis
  • Zusätzlich stellt die IHK ein Zertifikat auf Basis des betrieblichen Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.

Checkliste zur Vorbereitung

  • Legen Sie im Vorfeld der EQ mögliche Betriebsstationen, Praktikumsinhalte, Qualifizierungsbausteine, Dauer, Vergütung sowie Auswahlkriterien für Ihre Interessenten fest.
  • Melden Sie das EQ-Angebot an Ihre IHK und Ihre Agentur für Agentur für Arbeit.
  • Ihre IHK und Ihre Agentur für Arbeit unterstützen Sie bei der Bewerberansprache und -auswahl. Falls Ihr EQ-Interessent noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, schicken Sie ihn bitte zu seiner zuständigen Agentur für Arbeit, damit dort die Fördervoraussetzungen geklärt werden.
  • Holen Sie eine vorläufige Zusage für die Förderung bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
  • Stimmen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit ab, ob unterstützende sozialpädagogische Hilfen erforderlich und möglich sind. Die Kosten können Ihrem Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
  • Verwenden Sie das Vertragsmuster der IHK. Leiten Sie bitte eine Vertragskopie an Ihre IHK weiter.
  • Stellen Sie einen Antrag zur Förderung der Praktikumsvergütung bei Ihrer Agentur für Arbeit und fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrags bei.
  • Melden Sie schließlich Ihren EQ-Teilnehmer bei der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft an und legen Sie die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung bitte Ihrer Agentur für Arbeit vor.

Was Sie noch wissen sollten

  • Ihre Agentur für Arbeit zahlt rückwirkend monatlich die Förderung für die EQ-Vergütung und den pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
  • Zum Abschluss der EQ stellen Sie ein Praktikumszeugnis aus und entscheiden über eine Übernahme in Ausbildung. Fragen, die die Anrechnung der EQ auf die Dauer der Ausbildung betreffen, klären Sie bitte mit uns.
  • Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von mindestens sechs bis längstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt 12 Monate nicht überschreiten. Wurde bereits eine EQ in einem anderen Betrieb durchgeführt, wird die Förderzeit um die entsprechende Dauer reduziert.
  • Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des Monats, der dem Beginn des Ausbildungsjahres vorangeht (Anschlussfähigkeit gewährleisten).
  • Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens) eine EQ durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.
  • Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern ist ausgeschlossen.
  • Eine EQ, die wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeitform von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird, kann ebenfalls gefördert werden.
  • Die Förderung von Ausbildungssuchenden, die älter als 25 Jahre sind oder das (Fach-) Abitur besitzen, ist nur im begründeten Einzelfall möglich.
  • Wenn ein Arbeitgeber selbst einen EQ-Bewerber findet, der der Agentur für Arbeit noch nicht bekannt ist, muss er den EQ-Bewerber auffordern, sich bei der Agentur zu melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen.
  • Setzt sich die EQ aus Bausteinen der Berufsausbildungsvorbereitung zusammen, so gelten die BBiG-Vorschriften (§§ 68-70) über die Berufsausbildungsvorbereitung auch im Rahmen der EQ. Das bedeutet z.B., dass auch eine sozialpädagogische Betreuung gefördert werden kann.
  • Leistungen nach dem EQ-Programm werden nicht erbracht, soweit der Betrieb für diese Jugendlichen vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder und der Kommunen erhält.

Informationen für Jugendliche

Vorteile für Jugendliche

  • Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet Jugendlichen eine Chance, in sechs bis maximal zwölf Monaten den Arbeitsalltag in einem bestimmten Tätigkeitsfeld und einem Betrieb kennen zu lernen.
  • Mit diesem Angebot erhalten vor allem jungen Menschen eine Chance, die wegen schlechter oder fehlender Schulabschlüsse nur schwer eine Lehrstelle finden.

Inhaltliche Gestaltung der EQ

  • Die EQ orientiert sich an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe.
  • Darüber hinaus kann die EQ individuell ausgestaltet werden (in Abstimmung mit der IHK).

Zielgruppe der EQ

  • Jugendliche unter 25 Jahren, die eine Ausbildung suchen und bis zum 30. September noch nicht in eine solche vermittelt sind.
  • Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang ausbildungsreif sind.

Berufsschule im Rahmen der EQ

  • Berufsschulpflicht besteht bei Minderjährigen. Bei Volljährigkeit kann der Betrieb entscheiden, ob der EQ-Praktikant zur Berufsschule geht oder nicht.

Zeugnis und Zertifikat der IHK

  • Am Ende der EQ-Maßnahme bescheinigt der Arbeitgeber, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten der gewählten Einstiegsqualifizierung vermittelt wurden und bewertet die Leistungen in einem betrieblichen Zeugnis. Der Arbeitgeber oder der EQ-Teilnehmer muss dann das Zertifikat über die erfolgreiche Durchführung der EQ bei der IHK Karlsruhe beantragen und dazu das betriebliche Zeugnis vorlegen. Eine Vorlage des betrieblichen Zeugnisses ist in den einzelnen EQ-Beschreibungen hinterlegt.

EQ-Platz finden

  • Melde dich bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit oder vereinbare einen Termin zur Lehrstellenberatung, bei der unsere Lehrstellenberater versuchen, eine passende EQ-Stelle zu vermitteln.