Nationaler Emissionshandel Energiebörse EEX erhält Zuschlag
CO2-Preis für Emissionen aus Wärme und Verkehr – Verkauf der Zertifikate soll im Oktober 2021 starten
Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 15. März 2021 den Zuschlag für die Veräußerung von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Brennstoffe erhalten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. Das Mandat der EEX umfasst den Verkauf der Emissionszertifikate während der gesamten Festpreisphase bis einschließlich 2025. Die Energiebörse wird jetzt unmittelbar mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Verkaufs beginnen. Der erste Verkaufstermin ist für Oktober 2021 geplant. Die Zulassung zum Kauf an der EEX ist voraussichtlich ab September möglich. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe.
Teilnehmer des nEHS sind die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft. Die Teilnehmer müssen erstmals bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten sowie zum 30.09.2022 im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben und diese vorher an der EEX erwerben. Der Festpreis für ein Zertifikat und damit für eine Tonne CO 2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro und wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Die Rahmenbedingungen für den Verkauf hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) festgelegt. Das Konzept für den Verkauf setzt dabei weitgehend auf bereits vorhandene Marktinfrastrukturen. „Damit gehen wir einen effizienten, sicheren und kostengünstigen Weg und setzen Maßstäbe für das 2026 anschließende Versteigerungsverfahren“, sagt Jürgen Landgrebe, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt.
Rahmendaten zum Verkauf an der EEX
An mindestens zwei Terminen pro Woche werden zwischen Oktober und Dezember 2021 Emissionszertifikate des Jahres 2021 zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, wird mindestens sechs Wochen vor Start des Verkaufs durch die EEX veröffentlicht. Während der einzelnen Verkaufstermine steht den Teilnehmern ein Zeitfenster von mindestens sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung. Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für Emissionszertifikate des Jahres 2021 (25 Euro) ist in den Verkaufsterminen nicht vorgesehen. Im Folgejahr ist der Kauf von 2021er Zertifikaten jedoch auf zehn Prozent der im Jahr 2021 erworbenen Menge begrenzt. Termine des Verkaufskalenders von Emissionszertifikaten des Jahres 2022, sowie Termine zum begrenzten Nachkauf von Emissionszertifikaten des Jahres 2021, werden rechtzeitig zum Jahresende durch die EEX bekanntgegeben. Pro erworbenem Emissionszertifi kat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe eines halben Cents (0,0049 EUR bzw. 0,0058 EUR einschließlich MWSt) an. Es wird keine fixen Entgelte oder Gebühren geben.
Rahmendaten zur Zulassung an der EEX
Inverkehrbringer und andere nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zulassungsberechtigte Personen können voraussichtlich ab September 2021 einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen. Die Zulassungsbedingungen wird die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Website veröffentlichen. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Emissionszertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder „Intermediär“) zu erwerben. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform ist damit nicht verpflichtend. Kosten für die Zulassung an der EEX zum Erwerb der Emissionszertifikate des nEHS fallen nicht an.
Weitere Einzelheiten zum Verkauf und zur Zulassung werden den Teilnehmern im Laufe der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt.
Quelle: Umweltbundesamt