Zusammenwirken Europäischer Emissionshandel und nationaler Brennstoffemissionshandel im Rahmen der EU-ETS-Berichterstattung

Zur Vermeidung einer Doppelbelastung durch den nEHS werden im Emissionsbericht der Anlagenbetreiber zusätzliche Daten erfasst. Die DEHST hat zwei Leitfäden zu diesem Thema erstellt.
Zur Vermeidung einer Doppelbelastung durch den nEHS werden im Emissionsbericht der Anlagenbetreiber zusätzliche Daten erfasst. Im Leitfaden „Zusammenwirken Europäischer Emissionshandel und nationaler Emissionshandel“ wird beschrieben, wie die zusätzlichen Formulare im Formular-Management-System auszufüllen sind, damit ein Vorabzug nach § 7 Absatz 5 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durchgeführt werden kann und keine CO2-Kosten aufgrund des nEHS an den EU-ETS-Anlagenbetreiber weitergereicht werden müssen. Zudem können in FMS bereits erste Vorbereitungen für einen späteren Antrag auf Kompensation nach § 11 Absatz 2 BEHG getroffen werden, sofern eine Doppelbelastung vorab nicht vermieden werden konnte.
Bitte beachten Sie auch den „Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen – Nationales Emissionshandelssystem 2021 und 2022“. Dort finden Sie grundlegende Informationen zum nEHS, zu den beteiligten Akteuren und zur Berichterstattung aus Sicht des BEHG-Verantwortlichen. Diese Informationen können auch für EU-ETS-Anlagenbetreiber zum Verständnis hilfreich sein.
Quelle: DEHST