EU-Emissionshandel: Carbon-Leakage-Liste 2021 – 2030
Die Europäische Kommission hat die Carbon-Leakage-Liste, die für die Jahre 2021 bis 2030 gilt, am 15. Februar 2019 verabschiedet. 63 Sektoren und Teilsektoren wurden auf Grundlage einer quantitativen oder qualitativen Bewertung ihres Carbon-Leakage-Risikos auf die Liste aufgenommen.
Hintergrund
Auch in der vierten Handelsperiode (2021 – 2030) des europäischen Emissionshandels werden Anlagenbetreiber der Industrie weiter von der Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate profitieren. Die 63 Sektoren, die auf die neue Carbon-Leakage-Liste aufgenommen wurden, erhalten 100 % ihrer Zertifikate in Bezug auf einen Benchmark der effizientesten Anlagen kostenlos. Es handelt sich um besonders emissionsintensive Sektoren, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für Sektoren, die sich nicht auf der Liste befinden, wird die Gratiszuteilung bis 2025 auf 30 % beschränkt und läuft dann bis 2030 vollständig aus.
Auch in der vierten Handelsperiode (2021 – 2030) des europäischen Emissionshandels werden Anlagenbetreiber der Industrie weiter von der Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate profitieren. Die 63 Sektoren, die auf die neue Carbon-Leakage-Liste aufgenommen wurden, erhalten 100 % ihrer Zertifikate in Bezug auf einen Benchmark der effizientesten Anlagen kostenlos. Es handelt sich um besonders emissionsintensive Sektoren, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für Sektoren, die sich nicht auf der Liste befinden, wird die Gratiszuteilung bis 2025 auf 30 % beschränkt und läuft dann bis 2030 vollständig aus.
Die neue Carbon-Leakage-Liste hat somit starken Einfluss darauf, in welchem Umfang emissionshandelspflichtige Unternehmen Zertifikate auf dem Markt kaufen müssen. Die Preise der Emissionsberechtigungen sind in der letzten Zeit stark gestiegen.
Die Carbon-Leakage-Liste finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019D0708&from=DE
Quelle: DIHK