Trilogeinigungen über LULUCF, Effort Sharing und ETS-Marktstabilitätsreserve im Parlament angenommen
Am 14.3.2022 hat das EU-Parlament die Trilogergebnisse der Gesetzesvorschläge zu „Land use, Land use change and Forestry“ (LULUCF), der Effort Sharing Regulation und der Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve des ETS-Systems angenommen.
Bei der LULCF geht es um die Regulierung des Beitrags des Forst- und Landnutzungssektors zu den Klimazielen der EU. Der Landnutzungs-, Landnutzungsänderungs- und Forstwirtschaftssektor umfasst die Nutzung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Holz und ist dafür verantwortlich, CO2 aus der Atmosphäre abzugeben und aufzunehmen. Die EU strebt an, bis 2030 310 Millionen Tonnen Netto-CO2-Äquivalent aus LULUCF-Sektoren zu entfernen. Das sind 15 % mehr Senkleistung als zuvor. Jedes EU-Land erhält ab 2026 ein verbindliches nationales Ziel für 2030. Für Deutschland liegt das Ziel bei 30.840.000 Tonnen CO2-Äquivalente. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung werden jetzt Emissionen aus Biomasse, die zur Energieerzeugung verwendet werden, ebenfalls berücksichtigt. Um zu verhindern, dass diese Ziele verfehlt werden, erhalten die EU-Länder ein Kohlenstoffbudget für 2026-2029 sowie einen Verlauf von indikativen jährlichen Werten für Entfernungen und Emissionen. EU-Mitgliedstaaten behalten die Möglichkeit, die CO2-Äquivalente "removal units" voneinander zu kaufen oder zu verkaufen und können überschüssige Emissionen aus anderen Sektoren, die unter dem Effort Sharing Gesetz reguliert sind, ausgleichen.
Bei der Überarbeitung der Effort Sharing Regulation, auch Lastenverteilungsordnung genannt, geht es um die Aktualisierung der Emissionsverringerungsziele der Mitgliedstaaten. Bis 2030 sollen die Emissionen der Mitgliedstaaten um 40 % im Vergleich zu 2005 verringert werden. Alle EU-Staaten haben einzelne Zielvorgaben, die sich nach Pro-Kopf BIP und der Kostenwirksamkeit richten. Deutschlands Ziel liegt bei einer Reduzierung von 50 %. Die ESR umfasst alle Sektoren, die nicht im EU-Emissionshandelssystem eingeschlossen sind wie beispielsweise Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleinere Industrieanlagen und die Abfallwirtschaft. Mit der Einführung eines zweiten Emissionshandelssystems (ETS 2) werden einige Sektoren jedoch voraussichtlich in den Emissionshandel aufgenommen.
Mit der Marktstabilitätsreserve (MSR) im EU- Emissionshandelssystem (ETS) wird das Angebot an Emissionszertifikaten enger an die Nachfrage angepasst, indem die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Zertifikate verringert oder erhöht wird, um den Markt zu stabilisieren. Diese wurde bis Ende 2030 verlängert. Die temporären Änderungen, die in der MSR vorgenommen wurden, bleiben bis Ende 2030 bestehen. Folglich ist es erforderlich, bis zum 31. Dezember 2030 mindestens 24 % des Marktüberschusses in die MSR einzubringen und mindestens 200 Millionen Zertifikate zu verteilen. Ab dem 1. Januar 2031 wird die Aufnahmerate auf 12 % gesenkt und die minimale Zertifikatsanzahl auf 100 Millionen reduziert.
Nach der Annahme der Ergebnisse der Trilogverhandlungen im EU-Parlament muss jetzt noch der Rat die endgültigen Texte formal bestätigen, damit diese dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten können.
Hier geht es zu den Volltexten:
ETS-Marktstabilitätsreserve: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0067_EN.html
Quelle: DIHK