Emissionshandelsverordnung 2030 und Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 verabschiedet
Am 8.2.2023 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 verabschiedet.
Der Bundesrat musste nicht zustimmen, die Verordnung tritt also mit ihrer Verkündung in Kraft.
Mit der Verordnung werden Monitoring und Berechnungsmethoden zur Verbrennung von festen und gasförmigen Biomasse-Brennstoffen geändert bzw. neu festgelegt. Anlagenbetreiber werden für 2023 noch von Nachhaltigkeitsnachweisen freigestellt, ab 2024 nicht mehr. Außerdem wird die Berichterstattung über Emissionen von Flügen zwischen zwei Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums geregelt, bei denen noch der Emissionsfaktor Null angesetzt werden kann.
Die ursprünglich geplante Einführung einer Obergrenze für Anbaubiomasse mit dem Emissionsfaktor Null wird nicht in der Verordnung geregelt. Statt einer Obergrenze soll die DEHSt den Markt konventioneller Biokraftstoffe beobachten.
Die Verordnungen finden Sie unter „Weitere Informationen“
Quelle: DIHK