Nationaler Emissionshandel: Carbon Leakage - FMS-Anwendung „Nachweise öGL“

Veröffentlichung des FMS für die ökologischen Gegenleistungen gemäß BECV für das Abrechnungsjahr 2023 (FMS-Anwendung "Nachweise öGL")
Um einen Carbon-Leakage-Kompensationsantrag sowie die Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen einreichen zu können, müssen Sie sich im ersten Schritt in der FMS-Erfassungssoftware einen Benutzerzugang einrichten, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
Am 01.04.2024 startete die neue zentralisierte Benutzerverwaltung im „Formular Management System“ (FMS). Ihren Account können Sie nun in den FMS-Anwendungen, CL-Kompensation 2023 und Nachweise öGL 2023, nutzen. Darüber ist dieser Account ebenfalls für die FMS-Anwendung „Strompreiskompensation 2023“ gültig. Sie benötigen demnach ab sofort nur noch einen Account im FMS und können damit an allen drei Verfahren teilnehmen.
Wenn Sie bereits einen Account im BEHG-Bereich des FMS haben, können Sie diesen bereits nutzen und brauchen keinen neuen Account anlegen. Bitte beachten Sie den Hinweistext auf den Willkommensseiten der FMS-Anwendungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die FMS-Erfassungssoftware verpflichtend nutzen müssen. Sie unterstützt Antragsteller, Wirtschaftsprüfer*innen sowie prüfungsbefugte Stellen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen.
Die FMS-Anwendung „Nachweise öGL“ steht seit dem 25.04.2024 bereit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der DEHSt.
Quelle: DEHSt (angepasst)