Klimaschutz: Vorläufige Einigung bei Net Zero Industry Act

Am 06.02.2024 konnten sich Parlament und Rat auf eine vorläufige Fassung des Net Zero Industry Act (NZIA) einigen.
Ziel der Verordnung ist es, die Herstellung von Netto-Null Technologien in Europa bis 2030 auf 40 Prozent zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Anzahl an Netto-Null Technologien identifiziert, die durch sogenannte strategische Projekte unterstützt werden sollen. Auch energieintensive Industrien wie die Stahl-, Chemie- oder Zementindustrie, die Komponenten für Netto-Null Technologien herstellen und in die Dekarbonisierung investieren, könnten auf diese Weise gefördert werden. Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen im Rahmen des NZIA beschlossen:
  1. Europaweite Beschleunigung und Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren (für Projekte mit einer Produktionskapazität von über 1 GW liegt die Frist bei 18 Monaten, für Projekte unter 1 GW bei 12 Monaten);
  2. Einführung sogenannter „Net Zero Acceleration Valleys“, um mehrere Unternehmen einer bestimmten Netto-Null Technologie konzentriert an einem Standort ansiedeln zu können und entsprechend Genehmigungsverfahren zu verschlanken;
  3. Verankerung von Reallaboren im Text, um innovative Technologien unter flexiblen Rahmenbedingungen zu testen;
  4. Einrichtung einer „Net Zero Europe Platform“ als zentrale Koordinierungsstelle auf europäischer Ebene;
  5. Ausbau der CO2-Infrastruktur im Hinblick auf CO2-Abscheidung und -Speicherung.
Bei der öffentlichen Auftragsvergabe und bei den Auktionen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden Nachhaltigkeits- und Diversifikationskriterien eingeführt, die jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend zur Anwendung kommen müssen. Hier werden die Details in den noch ausstehenden technischen Trilogen finalisiert – ein abschließender Text liegt daher noch nicht vor.
Anbei die entsprechenden Pressemeldungen von Rat, Parlament und Kommission.
Quelle: DIHK