Klimaschutz: Kurzüberblick zum Antragsverfahren der Klimaschutzverträge
Am 12. März 2024 ist die erste Ausschreibung für Klimaschutzverträge gestartet. Die Ausschreibungsunterlagen wurden direkt an die Unternehmen geschickt, die am Vorverfahren teilgenommen hatten, andere Unternehmen können nicht teilnehmen. Wirtschaftsminister Habeck hat in seiner Pressekonferenz betont, dass man aus dem ersten Ausschreibungsverfahren lernen möchte und das zweite ggf. anpassen wird, z.B. auch in Hinblick auf unsere Kritik an restriktiven Bedingungen für Konsortien. Unter den weiteren Informationen finden Sie den Kommentar der DIHK sowie die Pressemeldung des BMWK.
Was muss man wissen - was, wer, wie wird gefördert?
Infos: PowerPoint-Präsentation (bmwk.de)
Infos: PowerPoint-Präsentation (bmwk.de)
Besonders wichtig:
- Es handelt sich bei den Klimaschutzverträgen (KSV) um eine laufende Förderung über 15 Jahre (Betriebskosten und Investitionskosten).
- Das Unternehmen muss selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein Bieterverfahren (zwei Bieterverfahren pro Jahr, erstes Verfahren noch in diesem Jahr). Die Bieterverfahren werden teilweise branchenspezifisch sein.
- Der geförderte Prozess muss spätestens drei Jahre nach einem Zuschlag in Betrieb gehen.
Wer hat keine Chancen auf Teilnahme am Bieterprozess:
- Wer nicht mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes bis zum Ende der Förderperiode vermeiden kann.
Wer im aktuellen, fossilen Prozess („Referenzsystem“) nicht mindestens 10 Kilotonnen CO2 im Jahr emittiert (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
-
Wer nicht zu den Branchen gehört, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln).
-
Wer nach Auslauf der Förderung nicht weiterproduzieren kann, also keine Marktfähigkeit erreichen wird.
-
Wer nur ein kleines Projekt realisieren möchte (weniger als 15 Mio. Euro Förderbedarf über 15 Jahre).
Was ist zu tun?
Notwendige Schritte:
- Realisierbarkeit eines Projekts prüfen.
Voraussetzungen für Förderbarkeit prüfen: Mindest-CO2-Ausstoß, definierbares Referenzsystem, definierbare Transformationstechnologie, Mindest-Fördersumme.
-
Ggf. Dienstleister suchen.
To Dos für die Teilnahme am Vorverfahren(Anforderungen Formblatt):
- Zeitbedarf für Antragstellung nach Förderaufruf abschätzen (Abfrage im Vorverfahren).
Technologie beschreiben.
-
Verbleibende jährliche CO2-Emissionen in der neuen Technologie bestimmen.
-
Operativen Beginn abschätzen.
-
Notwendige externe Infrastrukturen bestimmen.
-
Bestehende Förderung darstellen (kombinierbar mit KSV, senkt Förderbedarf).
-
Mögliche grüne Mehrerlöse abschätzen.
-
Berechenbarkeit und Höhe eines ggf. dynamisierten Gebotspreises (Förderbedarf) prüfen.
-
Mustervertrag des BMWK auf Umsetzbarkeit prüfen.
Quelle: DIHK; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz