Klimaschutz: Bundesweites Klimaanpassungsgesetz tritt in Kraft

Am 1. Juli 2024 trat das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.
Ziel des Gesetzes ist eine flächendeckende Vorsorge in Deutschland gegen die Folgen der weltweiten Klimaerwärmung. Das Gesetz berücksichtigt, dass die Betroffenheit und die Gegebenheiten von Region zu Region sehr unterschiedlich sind und legt daher einen Schwerpunkt darauf, eine passgenaue Klimaanpassung vor Ort zu stärken. Dafür werden die Länder beauftragt, mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise Anpassungskonzepte mit Maßnahmenplänen erstellen zu lassen. Grundlage hierfür sind Risikoanalysen, die die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Nach dem Klimaanpassungsgesetz werden auch alle Länder jeweils eigene Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen. Die vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen wird aktuell von allen beteiligten Bundesressorts entwickelt und soll voraussichtlich zum Ende dieses Jahres verabschiedet werden.
Als weiteres Instrument zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen (Berücksichtigungsgebot). Dabei sollen sie auch im Rahmen ihrer Maßnahmen darauf hinwirken, bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen und zu entsiegeln, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
Das Klimaanpassungsgesetz regelt die Planung und Steuerung von Maßnahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland. Als nächster Schritt muss die Finanzierung der zur Klimaanpassung erforderlichen Maßnahmen gesichert werden. In der Umweltministerkonferenz wird diskutiert, ob die Beteiligung des Bundes an dieser langfristigen Aufgabe durch die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz abgesichert werden sollte.
Weitere Informationen:
Über das Gesetz hinaus wird das Bundesumweltministerium auch weiterhin Länder und Kommunen bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unterstützen. Mit der Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ soll gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte weiter vorangebracht werden. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von Klimaanpassungsmanager*innen. Mit Hilfe der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)“ trägt das BMUV ferner modellhaft dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des BMUV unter: https://www.bmuv.de/WS7195
Quelle: BMUV (gekürzt)