Klimaschutz: Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) wurde von der EU genehmigt

Investitionshilfen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ können nach der Genehmigung durch die EU-Kommission mit einer Gesamtsumme von 2,2 Mrd. Euro gefördert werden.
Das BMWK plant die Verabschiedung der Förderrichtlinie in Kürze. Die BIK wurde bereits im November letzten Jahres vorgestellt. Die DIHK hatte sich kritisch zur Förderschwelle und zur Kofinanzierungspflicht durch die Bundesländer geäußert. Ersterem wurde inzwischen Rechnung getragen.
Förderfähig sind nun schon Projekte bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro, für große Unternehmen bleibt es bei der Schwelle von einer Million Euro. Die Kofinanzierung der Länder ab 15 Mio. Euro im Umfang von 30 Prozent ist geblieben, das BMWK ist aber mit den Ländern im Austausch, um die Ko-Finanzierungsmittel sicherzustellen.
Die BIK fördert Investitionen aller Branchen, die durch den Ersatz von fossiler Energie mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Maximale Fördersumme sind 200 Mio. Euro. Ob die geplanten drei Module, darunter ein Modul für CCU/CCS-Investitionen und ein Model für Forschungsvorhaben, so bestehen bleiben, ist noch offen. Im Entwurf der Förderrichtlinie war für Investitionen in die Defossilisierung auch eine anteilige Betriebskostenförderung vorgesehen. Die BIK ist als Ergänzung der Klimaschutzverträge und als Mittelstandsinstrument geplant.
Die DIHK-Stellungnahme zur BIK-Förderrichtlinie mit Stand Nov. 2023 ist nebenstehend abrufbar. (Bitte angehängte PDF einfügen.)
Quelle: DIHK (angepasst)