FAQ Gründungsberatung

 Gründungsberatung allgemein

Ich benötige eine Gründungsberatung. An wen kann ich mich wenden und welche Möglichkeiten der Beratung habe ich?

Für eine Existenzgründungsberatung steht Ihnen im Geschäftsbereich „Existenzgründung und Unternehmensförderung“ unser Gründungsberater Michael Mutz zur Verfügung.
Für eine erste allgemeine Information bieten wir in Gießen und Friedberg regelmäßig kostenfreie Informationsveranstaltungen an, die einen ersten Einblick in das Thema Existenzgründung geben. Die Informationsveranstaltung dauert etwa 1,5-2 Stunden und umfasst die folgenden Themen: Grundlagen der Selbstständigkeit, Erstellung eines Business Plans sowie Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen sowie die Online-Anmeldung finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank.
Für die Klärung individueller Fragen bieten wir Ihnen auch eine persönliche Erstberatung an. Hierzu füllen Sie bitten den Erfassungsbogen zur Erstberatung aus. Sobald uns Ihre Anfrage vorliegt, kommen wir mit Terminvorschlägen auf Sie zu.

Welche weiteren Angebote gibt es bei der IHK?

Neben Informationsveranstaltung und Erstberatung bieten wir Ihnen vertiefende Inhalte in verschiedenen Seminaren und themenbezogenen Veranstaltungen.
In der Seminarreihe „Basiswissen Existenzgründung“ erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Start in die unternehmerische Selbstständigkeit. Praxiserfahrene Referentinnen und Referenten helfen Ihnen durch praxisorientierte Planungs- und Handlungsanleitungen die ersten Schritte zu gehen. Die Themen reichen von Grundlagen zu behördlichen und rechtlichen Fragen, kaufmännischer Planung mit Erstellung von Businessplänen, Steuern und Buchführung, Finanzierung und Förderprogrammen bis hin zur sozialen Absicherung. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Weitere Veranstaltungsangebote finden Sie jederzeit in unserer Veranstaltungsdatenbank.

Wie kann ich mich zu einer persönlichen Beratung anmelden?

Für die Klärung individueller Fragen bieten wir Ihnen eine persönliche Erstberatung an. Hierzu füllen Sie bitten den Erfassungsbogen zur Erstberatung aus. Sobald uns Ihre Anfrage vorliegt, kommen wir mit Terminvorschlägen auf Sie zu.

Wie kann ich mich zu einer Veranstaltung oder den Seminaren anmelden?

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen und Seminaren finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank.
Bitte nutzen Sie das entsprechende Online-Formular für die Veranstaltungsanmeldung.
Existenzgründung allgemein

Ich möchte mich selbstständig machen. Wo kann ich mein Gewerbe anmelden und was muss ich dabei beachten?

Wenn Sie eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie dies zuvor der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (dort der Abteilung Gewerbeamt) anzeigen. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern wollen oder Sie Ihren Betrieb aufgeben müssen. Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung.

Alle behördlichen Anmeldungen können über einen Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Der Einheitliche Ansprechpartner für unseren Kammerbezirk ist beim Regierungspräsidium Gießen und im Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt (Hier geht es zum Artikel).
Achtung: Die Gewerbeanmeldung berechtigt nicht zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, wenn noch eine besondere Erlaubnis (z. B. Taxiunternehmer, Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln - Genehmigungspflichtige Gewerbe A-Z) oder die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Tipp: Klären Sie mögliche Erlaubnispflichten vorher mit der Industrie- und Handelskammer ab!

Was muss ich als nicht EU-Bürger beachten, wenn ich mich selbstständig machen möchte?

Für Ausländische Studierende, Akademikerinnen und Akademiker sowie Fachkräfte aus dem Ausland, die einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland nachgehen wollen, besteht zunächst grundsätzlich eine Zugangsbeschränkung. In solchen Fällen ist eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Selbstständigkeit in Deutschland notwendig.
Für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie Entscheidungen sind grundsätzlich die Ausländerbehörden zuständig.
Passgenaue Informationen finden Sie  auch bei der IQ Fachstelle Migrantenökonomie

Handelt es sich bei meinem Gründungsvorhaben um eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit?

Das ausschlaggebende Abgrenzungskriterium ist die geistige und schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. Nach § 18 EStG fallen insbesondere selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten in die Freiberuflichkeit.
Zu den freien Berufen zählen traditionell die sogenannten „Katalogberufe“ wie bspw. Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbständige Hebammen und Krankenpfleger, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und den Katalogberufen ähnliche Berufe.
Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit beim Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird, können Sie dies vorab beim Finanzamt klären lassen. Als Ansprechpartner steht Ihnen auch das Institut für freie Berufe zur Verfügung.

Was muss ich bei der Gründung eines Nebenerwerbs beachten?

Von Nebenerwerbsgründungen spricht man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit (z. B. im Angestelltenverhältnis), als Hausfrau/-mann, im Studium oder während der Arbeitslosigkeit eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Neben der Möglichkeit, sich mit einer selbstständigen Nebentätigkeit das Einkommen aufzustocken, besteht auch die Chance, Erfahrungen als Unternehmer zu sammeln um ggf. später eine Vollexistenz zu gründen. Bitte beachten Sie, dass auch eine Existenzgründung im Nebenerwerb angemeldet werden muss. Dies erfolgt bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbemeldeamt. Freiberufler müssen den Beginn ihrer nebenberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt melden. Auch für einen Nebenerwerb gelten die entsprechenden Zulassungsbeschränkungen bzw. Genehmigungspflichten wie im Haupterwerb.
Bitte prüfen Sie, ob eine vorherige Genehmigung der Nebentätigkeit durch Ihren Arbeitgeber notwendig ist.
Weitere Informationen zum Thema Nebenerwerb haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst - Hier geht es zum Merkblatt.

Was muss ich im Rahmen der Gründung beim Thema Steuern beachten?

Für einen ersten Einstieg in steuerliche „Schlüsselfragen“ finden Sie umfassende Informationen in der Broschüre „Steuern für Existenzgründer“ sowie im „Steuerwegweiser für Existenzgründer“ des hessischen Finanzministeriums.

Welche Versicherungen brauche ich als Gründer?

Am Anfang steht die Risiko-Abwägung: Vor Abschluss einer Versicherung sollten Sie genau prüfen, welche Risiken tatsächlich bestehen und was Sie selbst dazu tun können, um einen Schadensfall zu vermeiden. Der Leitfaden -Versicherungen- hilft Ihnen dabei. Er gibt einen Überblick über die Gefahrenarten und den entsprechenden Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie selbst.
Gleichzeitig geben wir Ihnen damit eine Checkliste zur Risikobewertung an die Hand – als Entscheidungshilfe für den richtigen Versicherungsschutz. Hier gilt es sowohl Unterversicherung, als auch Über-, bzw. Doppelversicherung zu vermeiden.

Kann ich ein bestehendes Unternehmen übernehmen und was muss ich dabei beachten?

Sie müssen nicht zwangsläufig eine eigene Idee haben, um als Unternehmer erfolgreich zu sein. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens kann durchaus seine Vorteile haben: Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert. Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sind aufgebaut, die Dienstleistung bzw. das Produkt des Unternehmens ist eingeführt, die Mitarbeiter bilden ein eingespieltes Team und der Übernehmer kann auf die Erfahrung des Übergebers aufbauen. Sie müssen also nicht bei Null anfangen.
Die bundesweite Existenzgründungs- und Nachfolgebörse nexxt-change richtet sich an Existenzgründer und Unternehmer, die im Zuge einer Nachfolge ein Unternehmen zur Übernahme suchen und an Unternehmer, die (einen) Nachfolger suchen, an den/die sie ihr Unternehmen übergeben können.
Die zahlreichen Facetten des Unternehmensübergangs machen Beratung durch externe Experten unumgänglich. Die Einbindung von Spezialisten bei rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Fragestellungen ist unerlässlich. Empfehlenswert sind daher frühzeitige Gespräche mit Steuerberater, Rechtsanwalt und Hausbank.
Weitere Informationen finden Sie in Checklisten und Broschüren, anhand derer Sie Ihre Nachfolgeplanung vornehmen können. Hier finden Sie den Artikel.

Wie kann ich als Unternehmer für den Notfall vorsorgen?

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, was passieren würde, wenn Sie als Unternehmer plötzlich, beispielsweise durch Krankheit oder Unfall, für längere Zeit ausfallen? Überlassen Sie Ihr Lebenswerk nicht dem Zufall! Mit wenig Aufwand lässt sich eine Regieanweisung für den Notfall erstellen. Planen Sie den Ernstfall bevor er eintritt! Mit Hilfe des interaktiven Notfall-Handbuches können Sie Ihre Nachfolge strukturiert regeln.

Unternehmenswert – Wie kann ich im Nachfolgeprozess den Kaufpreis ermitteln?

Die Ermittlung des Unternehmenswertes ist ein ganz entscheidender Punkt bei der Unternehmensnachfolge. Den absolut richtigen Unternehmenswert gibt es nicht. In der Regel ist der Kaufpreis das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer. In die Verkaufsverhandlungen fließen neben den objektiven Kriterien auch die subjektiven Wertvorstellungen der Vertragsparteien mit ein.
Für die Unternehmensbewertung, die als Orientierung für die Kaufverhandlungen gilt, gibt es mehrere Methoden. Zwei grundsätzlich zu unterscheidende Ansätze der Unternehmensbewertung sind das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Einen kurzen Überblick über die verschiedenen Bewertungsmethoden finden Sie hier.
Business Plan

Was ist ein Business Plan?

Der Businessplan ist eine schriftliche, relativ umfassende Darstellung Ihres Unternehmenskonzepts, das die Unternehmensidee, die Strategien des Unternehmens (Marketing, Vertrieb, Produktentwicklung), die Aufgaben der unterschiedlichen Unternehmensbereiche, den relevanten Markt inklusive Kunden und Wettbewerbern sowie die Zukunftsprojektion des Betriebs beschreibt. Er behandelt also alle bedeutsamen Teilaspekte einer Gründungsplanung und ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Gründung.

Wofür benötige ich einen Business Plan?

In vielen Fällen benötigen Sie den Business Plan für die Beschaffung von Fremdkapital, die Beschaffung von Eigenkapital von Beteiligungsgesellschaften und anderen Investoren oder die Beantragung öffentlicher Fördermittel. Aber auch für die für die Gewinnung von Kunden oder die Einarbeitung potenzieller Mitarbeiter ist der Business Plan unentbehrlich. Dies ist die sogenannte externe Aufgabe des Business Plans.
Häufig viel relevanter ist die interne Aufgabe des Business Plans. Unternehmensintern dient der Plan der Strukturierung und Darstellung des Konzeptes, der Definition der Ziele, Strategien und Maßnahmen, als Richtschnur für die Umsetzung der Gründungsplanung sowie als Überwachungsinstrument durch die Möglichkeit eines Soll-Ist-Vergleiches.

Wie ist ein Business Plan aufgebaut? Welche Inhalte gehören in den Business Plan?

Ihr Business Plan sollte die folgenden Inhalte enthalten:
  •  Zusammenfassung
  •  Geschäftsmodell/Unternehmenskonzept
  •  Leistungs- und Produktportfolio
  •  Zielmarkt (Kunden & Wettbewerber)
  •  Standort
  •  Marketing und Vertrieb
  •  Gründer & Gründungsteam (Management), Personal und Organisation
  •  Chancen und Risiken
  •  Finanzplanung
  •  Anhang (Lebenslauf, Zeugnisse und evtl. weitere relevante Informationen)
Weitere Informationen und Leitfragen, an denen Sie dich für die Erstellung Ihres Business Plans orientieren können, finden Sie in der Checkliste des BMWi bzw. in der Gründungswerkstatt Mittelhessen.
Gründungswerkstatt Mittelhessen

Was genau ist die Gründungswerkstatt?

Das Webportal Gründungswerkstatt begleitet Sie mit Informationen, Werkzeugen und Beratung in die Selbständigkeit - von der ersten Idee bis zum echten Erfolg. Sie können:
  •  ein Profil Ihrer Stärken und Schwächen erstellen und in kleinen E-Learning-Einheiten gezielt daran arbeiten
  •  online Ihren Businessplan entwickeln oder Ihre Unternehmenssteuerung verbessern und dabei
  •  jederzeit Fragen an Ihren persönlichen Online-Tutor stellen (nur in regionalen Gründungswerkstätten)
Die Gründungswerkstatt wird von der IHK Gießen-Friedberg betrieben und ist für Sie kostenlos, vertraulich und unverbindlich!

Wie arbeite ich mit der Gründungswerkstatt?

Der größte Teil steht ohne Registrierung zur Verfügung. Wenn Sie sich jedoch registrieren, steht z.B. (in regionalen Gründungswerkstätten) ein persönlicher Online-Tutor für Ihre Fragen bereit. Auch können Sie dann Ihren Businessplan online entwickeln, Ergebnisse speichern und alles bequem im persönlichen Bereich "Meine Werkstatt" verwalten.
Wenn Sie Ihr Unternehmenskonzept mit der Businessplan-Vorlage abgeschlossen haben, können Sie sich Ihren Businessplan ausdrucken. Reichen Sie ihn bei der Bank ein, wenn Sie einen Kredit beantragen. Der Businessplan ist auch bei einem Antrag auf Gründungszuschuss, auf eine Tragfähigkeitsbescheinigung oder auf eine fachkundige Stellungnahme unerlässlich.
Wichtig: Der Zahlenteil und das Businessplan-Tool (Textteil) der Gründungswerkstatt sind bewährt und werden Ihnen helfen, auch wenn Sie Ihren Online-Tutor nicht einschalten. Lassen Sie Ihr Ergebnis dann aber von einem anderen Experten prüfen, bevor Sie es einer Bank vorlegen!
Was sind die Systemvoraussetzungen für die Gründungswerkstatt?
Die Gründungswerkstatt ist betriebssystemunabhängig. Um das Businessplan-Tool benutzen zu können, benötigen Sie einen gängigen Webbrowser (Internet Explorer, Firefox, Safari, Opera o.ä.) und müssen in den Voreinstellungen Cookies und Javascript zulassen.

Was kostet mich die Gründungswerkstatt?

Die Gründungswerkstatt ist für Sie völlig kostenlos und vertraulich.

Was muss ich von mir und meiner Geschäftsidee preisgeben?

Nur so viel, wie Sie für vertretbar halten. Alle von Ihnen eingegebenen Daten bleiben vertraulich und sind auch für Ihren Online-Tutor nur sichtbar, wenn Sie sie freischalten. Für Kernfunktionen wie das Tutoring oder die Nutzung des Persönlichkeitstests ist eine Registrierung notwendig, die z.B. auch Name und Telefonnummer umfasst. Dies ist jedoch notwendig, damit Ihr Online-Tutor mit Ihnen in Kontakt treten kann.
Genaueres finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was ist "Meine Werkstatt"?

Dies ist die persönliche Startseite und Arbeitsumgebung für registrierte Nutzer. Hier haben Sie ganz schnellen Zugriff auf Ihren Businessplan, Ihre Fragen an den Online-Tutor, Ihre hochgeladenen Dokumente und auf spezielle Tools und Downloads. Außerdem können Sie Ihre persönlichen Daten verwalten.
In der Werkstatt entscheiden Sie, welche Dokumente für Ihren Online-Tutor sichtbar sein sollen. Den Finanzteil Ihres Businessplans beispielsweise müssen Sie hier hochladen und freigeben, wenn Ihr Online-Tutor ihn sehen können soll!

Wie funktioniert der Kontakt zu meinem Online-Tutor?

Der Online-Tutor steht Ihnen zur Verfügung, falls Sie dies wünschen. Der Kontakt ist einfach: Im Businessplanmodul finden Sie bei jedem einzelnen Textelement den Button "Tutor fragen". Stellen Sie darüber eine Frage, wird der Online-Tutor benachrichtigt und sieht sofort die Passage Ihres Businessplans, auf die sich die Frage bezieht. Antwortet er, erhalten Sie eine E-Mail und können die Antwort beim nächsten Login lesen. Möglicherweise wird sich Ihr Tutor auch telefonisch bei Ihnen melden.
Sie können mit Ihrem Tutor aber auch unabhängig vom Businessplanmodul Kontakt aufnehmen. Klicken Sie dafür in "Meine Werkstatt" auf den Reiter "Tutor", es erscheint dann die Übersicht zum bisherigen Dialog. Auf der rechten Seite finden Sie die Funktion "Neue Frage an Tutor stellen".

Kann ich meinen Zugang löschen?

Selbstverständlich kann der Zugang gelöscht werden. Die entsprechende Funktion finden Sie in "Meine Werkstatt", rechts oben unter "Persönliche Daten bearbeiten". Wenn Sie dort auf "Meinen Zugang löschen" klicken, wird Ihr Profil gesperrt und die in der Gründungswerkstatt abgelegten Daten werden gelöscht - wie in der Datenschutzrichtlinie beschrieben.

Wieso erhalte ich nach der Registrierung in der Gründungswerkstatt keine Bestätigungs-Mail?

Unmittelbar nach der Registrierung erhalten Sie automatisch eine E-Mail, die einen Link zur Bestätigung Ihres Zugangs zur Gründungswerkstatt enthält. Diesen Link müssen Sie aufrufen. Erst dann ist Ihr Zugang freigeschaltet.
Je nach Mail-Provider und -Programm kommt es leider vor, dass die Mail als Spam eingestuft und abgelegt wird. Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner, wenn Sie Ihre Bestätigungs-Mail nicht finden können. Die Absender-Adresse beginnt mit "noreply@gruendungswerkstatt".
Finanzierung & Fördermöglichkeiten
Allg. Fragen aus FAQ WIBank und KfW

Ich möchte mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Wie kann ich den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder ein Einstiegsgeld beantragen?

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine Ermessensleistung, die Ihnen einen Zuschuss zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts in der ersten Phase Ihrer unternehmerischen Tätigkeit bietet.
Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses ist, dass der Gründer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I hat. Zusätzlich muss der Antragsteller der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit seines Geschäftskonzeptes nachweisen; das heißt nach einer gewissen Anlaufzeit muss ein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, das ausreichend hoch ist, um den Lebensunterhalt des Antragstellers vollständig zu decken. Der Nachweis der Tragfähigkeit erfolgt durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Fachkundige Stellen sind insbesondere die IHK, die Handwerkskammer, berufsständige Kammern und Fachverbände.
Die strengeren Vergaberegelungen für den Gründungszuschuss beinhalten auch einen strikten Vermittlungsvorrang. Das bedeutete, dass ein Gründer keinen Antrag auf Gründungszuschuss stellen kann, falls ihm aufgrund seiner Ausbildung und seines beruflichen Werdegangs gute Chancen für die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis eingeräumt werden. Hierzu raten wir Ihnen rechtzeitig das Gespräch mit dem Vermittler zu suchen und das Thema Selbstständigkeit und Vermittlungsvorrang anzusprechen.
Auch im SGB II-Bezug (Hartz IV/JobCenter) können im Einzelfall Darlehen und Zuschüsse bzw. das Einstiegsgeld beantragt werden. Auch hier gilt es, mit dem Fallmanager die Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen.

Ich benötige eine fachkundige Stellungnahme für den Antrag auf Gründungszuschuss. Wie bekomme ich die Stellungnahme?

Die IHK gilt als unabhängige fachkundige Stelle, die die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee beurteilen kann. Für die fachkundige Stellungnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Business Plan: Textteil / Konzept
  • Finanzplan (Investitions- und Finanzierungsplan; Umsatz- und Rentabilitätsvorschau in der Regel monatlich für 36 Monate)
  • Lebenslauf
  • Gewerbeanmeldung bzw. Meldung der selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt (Haupterwerb)
  • Unterlagen der Agentur für Arbeit zur fachkundigen Stellungnahme (Antrag auf Gründungszuschuss und Anforderung der fachkundigen Stellungnahme inkl. Formblatt zur Stellungnahme durch die IHK)
  • ggfs. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe falls Sie in der Vergangenheit bereits selbstständig waren
  • ggfs. Unterlagen der Firmengründung (Gesellschaftervertrag, Eintragung ins Handelsregister etc.).
Wir nehmen die Beurteilung nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen vor.  
Bitte beachten Sie, dass für die Anfertigung der fachkundigen Stellungnahme in unserem Haus folgende Entgelte anfallen:
- zukünftige IHK-Mitglieder: 119,00 €
- keine zukünftigen IHK-Mitglieder (Freiberufler): 149,00 €

Ich benötige eine weitere Beratung. Gibt es dafür auch Zuschüsse?

Es gibt verschiedene Bundes- und Landesmittel, die einen Zuschuss zu Beratungskosten fördern. Für eine Information welche Zuschussmöglichkeiten es gibt, empfehlen wir ein Informationsgespräch mit dem RKW Hessen zu führen.
Stand: 27.06.2024