Gewerbeanmeldung

Wie melde ich mein Gewerbe an ?
Wenn Sie eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie dies zuvor dem zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (dort der Abteilung Gewerbeamt) anzeigen. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern wollen oder Sie Ihren Betrieb aufgeben müssen.
Grundsätzlich müssen Sie Ihr Gewerbe persönlich anmelden. Sie können jedoch auch eine schriftliche Vollmacht erteilen. Die von Ihnen mit der Gewerbeanmeldung beauftragte Person muss beim Gewerbeamt diese Vollmacht und einen gültigen Ausweis vorlegen.
Im Falle der Anmeldung eines Einzelunternehmens wird die Gewerbeanmeldebescheinigung auf den Namen des Inhabers ausgestellt.
Bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird die Firma, mit der die Gesellschaft im Handelsregister geführt wird, auch in die Gewerbeanmeldebescheinigung eingetragen.
Bei einer juristischen Person (GmbH / AG ) ist der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) zur Anmeldung verpflichtet.
Sollten Sie die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beabsichtigen, müssen Sie beachten, dass jeder Gesellschafter eine auf seinen Namen ausgestellte Gewerbeanmeldebescheinigung benötigt.
Achtung: Die Gewerbeanmeldung berechtigt nicht zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, wenn noch eine besondere Erlaubnis (z. B. Taxiunternehmer, Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln) oder die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Tipp: Klären Sie mögliche Erlaubnispflichten vorher mit der Industrie- und Handelskammer ab!
Wenn Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, teilt das Gewerbeamt dies dem zuständigen Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der Handelskammer mit. Sie werden automatisch Mitglied in der Handelskammer und sind somit auch beitragspflichtig.
Sie wollen ein Gewerbe anmelden und sind ausländischer Mitbürger aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum angehört? Dann haben Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden und erhalten eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn Sie Geschäftsführer einer GmbH werden wollen.
Stand: 22.08.2024