Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ihk.de/giessen-friedberg
Als IHK Gießen-Friedberg nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Gießen-Friedberg zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als IHK Gießen-Friedberg somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar. Auf inhaltlicher Ebene wurde die Website hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme wurden teilweise mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Wir sind bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte Schritt für Schritt umzustellen bzw. in eine besser verständliche Variante zu überführen. So finden unter anderem fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (z.B. Ausbildungsordnungen, PDFs der IHK-Organisation).
Broschüren (zum Beispiel IHK-Magazin) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. November 2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.ihk.de/giessen-friedberg haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
Ina Hillebrecht/Ann-Kathrin Oberst
Goetheplatz 3
61169 Friedberg
presse@giessen-friedberg.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Soweit Ihre Meldung nach 6 Wochen nicht beantwortet wurde, können Sie einen Antrag auf ein Durchsetzungsverfahren einreichen. Dafür füllen Sie bitte das nachfolgend verlinkte Formular aus:
Das Antragsformular stellt die nach § 6 Absatz 1 gemäß Hessischer Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) bereitzustellende Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren zu beantragen, dar.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon +49 641 303-2901
Fax +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internetseite: www.rp-giessen.de
Stand: 17.12.2024