Gewerbeanmeldung
Der erste offizielle Gründungsschritt ist die Gewerbeanmeldung. Sie erfolgt über die örtliche Gemeindeverwaltung. Die IHK Gießen-Friedberg informiert zu diesem Thema unter der Rubrik Recht und Steuern: Handels- und Gewerberecht.
Alle behördlichen Anmeldungen können über einen Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Diese neue Anlaufstelle ist bei den Regierungspräsidien angesiedelt. Hier können An-, Um- und Abmeldungen Ihres Gewerbes in einem neuen Onlineverfahren erledigt werden.
Die inhaltliche Beratung vor der Gewerbeanmeldung erfolgt weiterhin über die IHK Gießen-Friedberg. Im Rahmen des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen (EAH) fungiert die IHK als zuständige Stelle für viele weitere Bereiche im Rahmen der Gründung.
EAH-Webseite: Informationen rund um den neuen Service finden Sie unter der Internetadresse www.ea.hessen. Weitere Informationen nach Leistungskategorien der hessischen Behörden stehen unter http://hessenfinder.hessen.de zur Verfügung.
Ab dem 01.Januar 2021 müssen Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebes gem. § 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO weitergehende Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse auf digitalem Weg per ELSTER-Verfahren erteilen.
Stand: 27.01.2023