Unterrichtungsverfahren / Sach- und Fachkundeprüfungen
Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür durch die Ordnungsbehörde eine Genehmigung erteilt wird und/oder der Unternehmer seine Sachkunde oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachweisen kann.