Fachkundeprüfung Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagen)

Informationen

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.
Wenn Sie Personenverkehr durchführen wollen, der weder Taxen- noch Mietwagenverkehr darstellt (z.B. Omnibus), dann ist für Sie die Prüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagen, von Bedeutung. Diese Prüfung wird von der IHK Südlicher Oberrhein nicht angeboten, sondern wird für Baden-Württemberg zentral durch die IHK Region Stuttgart durchgeführt..

Informationen zu den erforderlichen Schritten und Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und/oder Mietwagenverkehr sowie über die möglicherweise notwendige Fachkundeprüfung, können Sie den Merkblättern unter “weitere Informationen” entnehmen.

Gebühr

Fachkundeprüfung Personenbeförderung: 160,00 €

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