Informationen und Online-Anmeldung für die Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Seit dem 01.01.2022 findet die Prüfung am PC, in den Räumlichkeiten der IHK, statt.

Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?

Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Selbstbehandlung bei einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind: Heilen, Lindern, Verhüten und Erkennen von Krankheiten, Abwehren und Beseitigen von Erregern. Keine Arzneimittel sind diätische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Futtermittel.

Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?

Nur wer die entsprechende Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Sachkenntnis hat, wer die Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer besteht.
Nach §50 des Arzneimittelgesetz (AMG) darf der Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
Jeder Einzelhändler, der mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, muss also entweder selbst einen Sachkundennachweis erbringen oder eine beauftragte sachkundige Person nachweisen. Auch in jeder Betriebsstelle muss stets eine Person mit Sachkenntnis (körperlich) anwesend sein.

Gebühr

Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln: 50,00 €

aktuell verfügbare Termine und Online-Anmeldung