Unterrichtung 40 Stunden
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, um sie in die Lage zu versetzten, eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrzunehmen.