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Nr. 4230728

Unterrichtung 40 Stunden

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, um sie in die Lage zu versetzten, eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrzunehmen.
Bei der Unterrichtung 40 Stunden handelt es sich um keinen Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.