Gaststättenunterrichtung
Inhalt und Informationen
Alle Inhaber und/oder Geschäftsführer müssen an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen. An der Gaststättenunterrichtung muss nur teilgenommen werden, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gesundheitsgefahren, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können.
Wer ist von der Gaststättenunterrichtung befreit?
Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören. Den Antrag zur Befreiung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB).
Gebühr
Gaststättenunterrichtung: 65,00 €
Zulassungsvoraussetzung
Zu den Unterrichtungen können nur Teilnehmer zugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen. Sollten Sie nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, bieten wir auch Einzelunterrichtungen mit Dolmetscher (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) auf Nachfrage an.