Gründung im Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Hier finden Sie Merkblätter zur dafür notwendigen Fachkundeprüfung sowie weitergehende Informationen.