Neue CEMT-Antragsformulare
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für die Beantragung von CEMT-Kurzzeit- und CEMT-Umzugsgenehmigungen Antragsformulare entwickelt.
CEMT-Kurzzeitgenehmigungen werden im Rahmen des vorhandenen Kontingents in begründeten Einzelfällen erteilt Sie sind grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedsstaaten bestimmt, für die keine sonstigen Genehmigungskontingente zwischen Deutschland und den anderen Staaten vereinbart wurden; insbesondere für Transporte im Dreiländerverkehr ohne Durchfahren Deutschlands. Sie sind jeweils 30 Tage gültig.
CEMT-Umzugsgenehmigungen sind Genehmigungen für Beförderungen von Umzugsgut durch Unternehmen, die über entsprechende Fachkräfte und Ausrüstung verfügen. Sie unterliegen keiner Kontingentierung und sind jeweils 5 Jahre gültig.
Die Antragsformulare vereinfachen dem Transportunternehmer laut BAG die Beantragung, da alle notwendigen Angaben auf dem Antrag abgefragt werden und alle notwendigen Unterlagen genannt sind. Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag vermeide Nachfragen oder Nachforderungen von Unterlagen. Eine schnelle Antragsbearbeitung sei somit möglich.
Die Formulare stehen auf der Internetseite des BAG (siehe "Weitere Informationen") zum herunterladen bereit oder können bei den Außenstellen des BAG angefordert werden. Der Antrag ist an das Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Werderstr. 34, 50672 Köln zu senden.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auch auf der BAG-Internetseite unter "Häufig gestelte Fragen, Bereich Güterkraftverkehr".
CEMT-Kurzzeitgenehmigungen werden im Rahmen des vorhandenen Kontingents in begründeten Einzelfällen erteilt Sie sind grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedsstaaten bestimmt, für die keine sonstigen Genehmigungskontingente zwischen Deutschland und den anderen Staaten vereinbart wurden; insbesondere für Transporte im Dreiländerverkehr ohne Durchfahren Deutschlands. Sie sind jeweils 30 Tage gültig.
CEMT-Umzugsgenehmigungen sind Genehmigungen für Beförderungen von Umzugsgut durch Unternehmen, die über entsprechende Fachkräfte und Ausrüstung verfügen. Sie unterliegen keiner Kontingentierung und sind jeweils 5 Jahre gültig.
Die Antragsformulare vereinfachen dem Transportunternehmer laut BAG die Beantragung, da alle notwendigen Angaben auf dem Antrag abgefragt werden und alle notwendigen Unterlagen genannt sind. Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag vermeide Nachfragen oder Nachforderungen von Unterlagen. Eine schnelle Antragsbearbeitung sei somit möglich.
Die Formulare stehen auf der Internetseite des BAG (siehe "Weitere Informationen") zum herunterladen bereit oder können bei den Außenstellen des BAG angefordert werden. Der Antrag ist an das Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Werderstr. 34, 50672 Köln zu senden.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auch auf der BAG-Internetseite unter "Häufig gestelte Fragen, Bereich Güterkraftverkehr".