Kabotagetransporte in Frankreich

Bestimmungen für Kabotageverkehre (d.h. inländische bzw. Binnentransporte) ausländischer Lkw und Binnenschiffe in Frankreich.
Bevor ausländische Transportunternehmer Fahrzeuge und Fahrer nach Frankreich senden, um dort Inlandstransporte zu übernehmen, muss ein Fragebogen in französischer Sprache ausgefüllt werden. Dieser ist per Einschreiben, Fax oder E-Mail an die Arbeitsinspektion des Pariser Verkehrsministeriums zu übermitteln. Darin werden detaillierte Angaben zum entsendenden Unternehmen und dem Vertreter in Frankreich verlangt. Weitere Fragen gibt es zum Fahrzeug, zum Ausgangs- und Zielort sowie zum Auftraggeber des ersten in Frankreich auszuführenden Transportauftrags und der voraussichtlichten Aufenthaltsdauer.
Den Fragebogen kann man unter der nebenstehenden Adresse ("Externe Links") aus dem Internet herunterladen.
Es handelt sich hierbei um das „Formulaire de déclaration”. Wobei Sie auf dieser Seite auch erläuternde Word-Dateien sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Kabotage in Frankreich und auch die Arbeits- und Sozialvorschriften für französische Fahrer – die auch für Ausländer während ihrer Entsendung nach Frankreich gelten – finden können.
Nachfolgend die Adresse an die das Dokument (seit dem 01. Januar 2009) übermittelt werden muss:
Per Einschreiben mit Empfangsbestätigung, an:
  • Ministère du travail, des relations sociales, de la famille et de la solidarité
    Direction générale du travail

    bureau RT1
    39 / 43 quai André Citroen

    F – 75015 Paris, FRANCE
  • oder per Fax an die Nummer: 0033 1 44383445
  • oder aber per Mail an die entsprechende Adresse (die Sie auf der Internetseite, von der Sie auch das Formular herunterladen, finden).