Wirtschaftspolitische Positionen

Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Nachhaltigkeit ist für die Unternehmen ein wichtiges Anliegen – nur wer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig wirtschaftet, kann langfristig erfolgreich sein. Um allen Aspekten der Nachhaltigkeit gerecht zu werden, muss der Staat verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, Investitionen in umweltschonende Verfahren und Anlagen schnell möglich machen und auch dafür sorgen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im internationalen Vergleich erhalten bleibt. Durch die hohen Sozial- und Umweltstandards und dem ausgeprägten Know-how in den Bereichen Recycling und Rohstoffrückgewinnung in Deutschland ist eine Produktion vor Ort häufig besser für die Umwelt als die mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und Wohlstand verbundene Verlagerung in Drittländer.

Die Mitgliedsunternehmen der IHK Aachen fordern:

  • Die Transformation zur nachhaltigen Wirtschaft muss beschleunigt werden.
    • Die Genehmigung von Klimaschutzmaßnahmen und Investitionen in nachhaltiges Wirtschaften muss vereinfacht und beschleunigt werden, zum Beispiel durch die Bündelung und Standardisierung von Genehmigungsverfahren. Das wichtige Ziel Klimaschutz darf nicht an Bürokratie scheitern. Projekte mit übergeordnet hoher Auswirkung auf Klimaschutzmaßnahmen müssen bei der Genehmigung und Bearbeitung priorisiert werden.
    • Bei der Abwägung von gesamtgesellschaftlichen Interessen und Einzelinteressen muss ein klares Primat für die Erfordernisse der nachhaltigen Transformation gelten, hinter dem Einzelinteressen zurückstehen müssen.
    • Bei der Bewertung von Zukunftstechnologien müssen die Chancen und nicht die Suche nach potentiellen Risiken im Mittelpunkt stehen, um dem Standort eine Technologieführerschaft und Einfluss auf globale Standards zu sichern.
  • Es sollten primär Anreize geschaffen werden, um nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Staatliche Regulierungen dürfen nur absolut nachrangiges Mittel sein und nur mit Augenmaß – auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen und die globale Wirksamkeit – erfolgen.
  • Berichtspflichten sollten reduziert und auf ein leistbares und sinnvolles Maß beschränkt werden, um die immer weiter zunehmende Belastung der Unternehmen zu verringern.
  • Staatliche Förderung kann die Transformation beschleunigen und gesellschaftliche Ziele mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten besser in Einklang bringen.
    • Bei Förderinstrumenten wie den Klimaschutzverträgen ist es wichtig, die kleinen und mittleren Unternehmen mitzudenken und diese Förderinstrumente zum Beispiel für Unternehmensverbünde, auch mit mehr als 250 Mitarbeitenden, zu öffnen. Die Grenzwerte der EU-KMU-Definition sind nicht mehr zeitgemäß und müssen daher nach oben angepasst werden.
    • Über Förderungen muss schnell, nachvollziehbar und mit überschaubarem Aufwand bei der Antragstellung entschieden werden.
    • Zuschüsse zu Investitionen unterhalb von 300.000 Euro sollten über de-minimis-Beihilfen einfach zugänglich sein, um auch Kleinst- und Kleinunternehmen Investitionen in ihre Zukunft zu ermöglichen.
    • Beihilfen mit Blick auf klimafreundliche Investitionen sollen praxisnah ausgestaltet werden.
  • Ein bedarfsgerechter und bezahlbarer ÖPNV ist die Basis für klimafreundliche Mobilität. Technische Innovationen wie das autonome Fahren sind dabei genauso gefragt wie verlässliche Informationssysteme.
  • Durch einen weiteren Ausbau des mobilen Arbeitens durch die Unternehmen werden unnötige Verkehre eingespart. Mit Blick auf Grenzräume wie die Euregio Maas-Rhein müssen hinderliche steuerliche Regelungen für Grenzpendlerinnen und -pendler überdacht werden.

Ausgewählte Maßnahmen:

  • Initiative “Klimaneutrale Gewerbegebiete” ausweiten
  • Projekt “circularity scouts” umsetzen
  • […]