Rechtshinweise
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Industrie- und Handelskammer Aachen ist bemüht, ihre Websites “www.ihk.de/aachen” sowie ihre Website “www.energiewende-cockpit-ihk.de” im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website “www.ihk.de/aachen“ ist technisch größtenteils sowie inhaltlich weitgehend mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Um die Website vollständig barrierefrei zu gestalten, sind zum Teil Eingriffe in die Programmierung und die Überarbeitung hunderter Artikel notwendig. Hieran arbeiten wir kontinuierlich und bemühen uns, die Barrierefreiheit baldmöglichst komplett herzustellen. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. So sind nicht alle in die Website eingebettete Anwendungen und nicht alle PDF-Dokumente barrierefrei.
Hingegen ist die Website “www.energiewende-cockpit-ihk.de” nicht mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Aufgrund der Aktualität der Energiewende und des damit einhergehenden Informationsbedarfs unserer Mitgliedsunternehmen haben wir im Rahmen einer Interessenabwägung entschieden, der Veröffentlichung der Informationen den Vorrang zu geben vor der Gewährleistung der Barrierefreiheit. Die Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit hätte zum jetzigen Zeitpunkt einen technisch unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet. Wir arbeiten jedoch an der Umsetzung und bemühen uns, die Barrierefreiheit baldmöglichst herzustellen.
Feedback und Kontaktangabe
Wenn Sie Kontakt zur IHK Aachen aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an uns übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion
Sebastian Missel
E-Mail an die Online-Redaktion senden (presse@aachen.ihk.de).
Telefonisch ist die Online-Redaktion unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 241 4460-231.
E-Mail an die Online-Redaktion senden (presse@aachen.ihk.de).
Telefonisch ist die Online-Redaktion unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 241 4460-231.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Websites “www.ihk.de/aachen” oder “www.energiewende-cockpit-ihk.de” von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit wir diese beheben können.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 211 855-3451.
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 211 855-3451.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt und zuletzt am 26. Juli 2024 überprüft. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Eine Prüfung/Zertifizierung zum tatsächlichen Grad der Barrierefreiheit ist in Planung.