Werkverkehr
Werkverkehr ist die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke des Unternehmens mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse 3.500 Kilogramm übersteigt. Auch wenn dafür keine Genehmigung notwendig ist, sind diverse Vorschriften zu beachten. Besonders wichtig ist die Anmeldung des Unternehmens beim Bundesamt für Güterverkehr.