IHK-Ausbildungsberatung
Die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin übernehmen die Beratung der unmittelbar an der Ausbildung Beteiligten (Unternehmen, Ausbilder und Auszubildende).
Die Beratung der Unternehmen umfasst:
- die Einschätzung der Ausbildungsmöglichkeiten nach Berufsbildern,
- die Besichtigung der Ausbildungsstätten sowie
- die Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbildenden und der Ausbilder.
Schwerpunkte sind Fragen zum Vertragsrecht und zur Ordnung der Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz sowie inhaltliche, didaktische und methodisch-organisatorische Fragen der praktischen Ausbildung, sowie der Zusammenarbeit mit Berufsschulen.
Die Beratung Auszubildender erstreckt sich vor allem auf die inhaltlichen, rechtlichen und organisatorischen Gegebenheiten der beruflichen Ausbildung.
Gesetzliche Grundlagen der Beratungen sind u. a. das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe, das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie einschlägige tarifliche Regelungen.
Einbezogen in die Ausbildungsberatung werden u. a. Fragen zur Ausbildungsunterstützung durch:
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsbegleitende Hilfe
- Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung Jugendlicher in der Berufsausbildung
- Berufe von A-Z mit den Kontaktdaten der jeweiligen IHK-Ausbildungsberater
- Wir beraten Sie kompakt (Nr. 3032374)
- Berufsausbildungsvertrag (Nr. 3019404)
- Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis (Nr. 4765898)
- Probezeit in der Ausbildung (Nr. 4765856)
- Arbeitszeit für Auszubildende (Nr. 4765606)
- Urlaub in der Ausbildungszeit (Nr. 4765642)
- Rund um die Prüfung (Nr. 4672134)